Tierschutz in der Verfassung - Ein Grundrecht für die Tiere - Plädoyer eines Anwalts

 

Tierschutz in der Verfassung

Ein Grundrecht für die Tiere

Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit. Weshalb eigentlich haben solche Rechte nicht auch unsere Übernächsten, die Tiere?

Eine besondere Attraktion des weltbekannten Münchner Oktoberfestes besteht darin, dass in einem Bierzelt ganze Ochsen am Spieß gebraten werden. Über jedem gerade schmorenden Tier stehen auf einer Tafel dessen persönliche Daten: Manfred, 45 Monate, 15,5 Zentner ... 
Wenn Manfred verspeist ist, kommt Sebastian an die Reihe, Franz oder Xaver, 80 Namen mit den jeweiligen Alters- und Gewichtsangaben im Laufe von zwei Wochen. Der besondere Reiz der Ochsenbraterei besteht darin, dass nicht anonymes Fleisch vor den Augen der Gäste zubereitet wird, sondern dass ein identifizierbares Wesen mit Persönlichkeitsmerkmalen über dem Feuer schmort.

Der Herrenmensch

Der Machtanspruch des Menschen über das Tierreich, den er durch den Verzehr seiner Mitgeschöpfe praktiziert, könnte kaum deutlicher zum Ausdruck kommen als durch diese Personalisierung der Opfer seines Fleischgenusses. Auch die Vorliebe für ganze Spanferkel, die bei so manchem Festgelage auf den Tisch kommen, entlarvt ähnliche Abgründe unseres Unterbewusstseins. Es geht uns offenbar nicht bloß um proteinhaltige Nahrung. Die »Sieger« der Evolutionsgeschichte des Lebens scheinen sich ihres Sieges über die anderen Lebewesen auch noch als »kultivierte« Zeitgenossen immer wieder vergewissern zu wollen. Am massivsten geschieht dies durch die Jagd: Je größer und wertvoller das Wild ist, das man erlegt, um so ruhmreicher der Jäger und seine Trophäe. Die Sucht des Menschengeschlechts, sich ständig seiner Dominanz gegenüber der Mitwelt (die er nur als »Umwelt« versteht) zu versichern, ist vermutlich einer der tieferen Gründe, warum wir den Tieren keine eigenen Rechte zubilligen. Dabei handelt es sich um Lebewesen, die uns als eigenständige Individuen gegenübertreten, deren Sinne meist höher entwickelt sind als unsere eigenen, die uns anschauen und auf Worte und Gesten reagieren, die Freude und Schmerz verspüren, die alles in allem »Persönlichkeiten« sind. Nur weil ihre Großhirnrinde nicht der unseren entspricht, was sie nicht daran hindert, sich meist klüger als wir zu verhalten, sprechen wir ihnen Persönlichkeitsrechte jeglicher Art von vornherein ab. 
Wir sprechen ihnen die »Würde« ab, die wir bei uns selbst für »unantastbar« halten (Art. 1 Grundgesetz), um sie in grausamen Tierversuchen zu entwürdigen; wir sprechen ihnen das Recht der freien Entfaltung ab, das wir für uns in Anspruch nehmen (Art. 2 GG), um sie in den engen Käfigen und Pferchen der Massentierhaltung für die industrialisierte Fleischproduktion zu quälen; wir sprechen ihnen das Recht auf Familie ab (Art. 6 GG), um den Kühen die Kälbchen wegzunehmen; und wir sprechen ihnen vor allem das Recht auf Leben ab (Art. 2 GG), um sie bedenkenlos zu schlachten, obwohl inzwischen nachgewiesen ist, dass Fleischnahrung für eine gesunde Ernährung keineswegs erforderlich, sondern ihr eher abträglich ist. 
Es ist höchste Zeit, dass wir darüber nachdenken, warum sich eine Gesellschaft, die sich für tierliebend hält, gegenüber den Tieren in Wirklichkeit so lieblos verhält - mit Ausnahme der Haustiere, die uns zur Unterhaltung dienen. Sie lieben wir als Lebenspartner; der Rest dient uns als Lebensmittel. 

Biblische Verirrungen

Tieropfer »zum lieblichen Geruch für den Herrn«Der schrankenlose Herrschaftsanspruch des Menschen gegenüber den Tieren hat seine geistesgeschichtlichen Wurzeln. Eine davon führt uns in das 16. und 17. Jahrhundert, als Galilei und Newton die Grundlagen für die moderne Naturwissenschaft schufen und der Mathematiker und Philosoph René Descartes eine Philosophie kreierte, die Geist und Materie scharf voneinander trennte und die Tiere der Materie zuordnete. Sie seien nichts anderes als lebende Maschinen ohne Seele. Man könnte auch sagen: Ein Zellhaufen, mit dem man umgehen kann wie mit einem Stück Holz. Doch dieses Denken entstand nicht im luftleeren Raum, sondern im so genannten christlichen Abendland. Lange war die Philosophie die »Magd der Theologie«. Und die Kirche bestimmte über eineinhalb Jahrtausende die Mentalität und das Denken der Menschen. Wenn wir die tieferen Wurzeln des auf den Menschen zentrierten Weltbildes und der Behandlung der Tiere als seelenlose Wesen finden wollen, dann landen wir unwillkürlich bei der Bibel und dem Geist oder Ungeist, der sie durchweht, der unsere Kultur oder Unkultur bis heute bewusst oder unbewusst prägt. 

»Furcht und Schrecken auf Erden«

Auf den ersten Seiten der Bibel klingt zwar noch an, dass die Menschen in ihrer Frühzeit vermutlich vegetarisch lebten. Gott empfiehlt ihnen nicht das Fleisch ihrer Mitgeschöpfe, sondern Pflanzen und Früchte als Speise (1. Mose 1, 29). Doch wenig später verkündet die Bibel eine heillose und grausame Botschaft: »Furcht und Schrecken vor euch sei über allen Tieren auf Erden und über allen Vögeln unter dem Himmel, über allem, was auf dem Erdboden wimmelt und über allen Fischen im Meer; in eure Hände seien sie gegeben. Alles, was sich regt und lebt, das sei eure Speise; wie das grüne Kraut hab' ich's euch alles gegeben« (1. Mose 9, 2 f.). Hier werden den Menschen die Tiere nicht nur als Nahrungsmittel angeboten, sondern als Objekte seiner Gewalttätigkeit, die mit Schrecken für die Opfer einhergeht. Der Schöpfergott des friedlichen Anfangs wirkt wie ausgewechselt. Er watet fortan im Blut und verlangt Unmengen von Tieropfern bei jeder nur denkbaren Gelegenheit, »zum lieblichen Geruch für den HERRN« (3. Mose 1, 9). Das Neue Testament ersetzt die grausamen Tieropfer durch das Opferlamm Christus, von dessen »Blutopfer« Paulus schwärmt. Gleichzeitig gibt er die Devise aus: »Alles, was auf dem Fleischmarkt verkauft wird, das esst, und forscht nicht nach, damit ihr das Gewissen nicht beschwert« (1. Korinther 10, 25). Vor diesem Hintergrund hatte offensichtlich kein Jesus-Wort zugunsten der Tiere in der Bibel Platz. Kaum vorstellbar, dass Er nicht auch etwas zur Friedfertigkeit gegenüber den Tieren gesagt hat. Nur in den Schriften, die nicht in die offizielle Bibel aufgenommen wurden, klingt es noch an, etwa im Thomas-Evangelium, wo Er davor warnt, Kadaver zu essen, um nicht selbst zum Kadaver zu werden. 

Tiere als »würdelose Kreatur«

Die biblische Geringschätzung der Tiere besiegelte deren Schicksal für die nächsten 2000 Jahre. Man behandelte sie im Anschluss an das römische Recht als Sache - als »würdelose« oder »nonpersonale« Kreatur, wie es in kirchlichen Verlautbarungen heißt - bis hin zum heute gültigen Katechismus, der den unbarmherzigen Herrschaftsanspruch des Menschen über seine Mitgeschöpfe unterstreicht und die Tiere einschränkungslos zur Ernährung und Herstellung von Kleidern freigibt, Tierversuche erlaubt und das Leid der Tiere nur verurteilt, soweit es der »Würde des Menschen widerspricht« (Katechismus, Nr. 2417)

Ein neues Weltbild: Physik und Gottesprophetie

Jesus zu einem, der sein Kamel misshandelt: »Warum schlägst du deinen Bruder?«Doch inzwischen hat längst eine Revolution des naturwissenschaftlichen Weltbildes stattgefunden - durch die Begründer der Quantenphysik, vor allem Max Planck und Werner Heisenberg. Sie überwanden nicht nur den Materialismus der vergangenen Jahrhunderte, sondern auch das kirchliche Weltbild, das all das trennt, was zusammengehört: Gott und das Universum, Leib und Seele, Materie und Geist. Die Physiker halten den Theologen entgegen, dass die Materie keine Realität ist, sondern nur eine Erscheinungsform unserer Sinne, dass auf dem »Boden« des Mikrokosmos nicht kleinste Materiepartikel, sondern ein Schwingungsfeld zu finden ist, das die Fähigkeit besitzt, sich zu »materialisieren«, ein Feld, das das ganze Universum umfasst. Die Quintessenz lautet: »Im Grunde ist alles Geist« (Hans Peter Dürr). 
Diese Erkenntnis trifft sich mit der Botschaft des Gottes-Geistes, die der heutigen Menschheit durch die Prophetin Gabriele aus Würzburg zuteil wird: »Wisset, jeder von euch ist das komprimierte All, und das All ist das Sein - es ist die ewige Heimat, das Lichtmeer, Gott. Lebst du im Strom des Alls, dann bist du die Essenz des Alls ...« 
In einer anderen durch Gabriele übermittelten Offenbarung des Christus-Gottes-Geistes, niedergelegt in dem Buch Das ist Mein Wort (http://www.das-wort.com/deutsch/), wird über das Leben und die Lehren des Jesus von Nazareth weit detaillierter berichtet, als es in den kirchenamtlichen Texten der Bibel der Fall ist. 

Dabei stellt sich heraus, dass der Nazarener einen völlig anderen Umgang mit den Tieren lehrte, als wir es im Rahmen der so genannten christlichen Tradition gewohnt sind. So sagte Er: »Seid also rücksichtsvoll, gütig, mitfühlend und freundlich nicht allein mit euresgleichen, sondern auch mit aller Kreatur, die in eurer Obhut ist; denn ihr seid für sie wie Götter, zu denen sie aufblicken in ihrer Not. Hütet euch vor dem Zorn, denn viele sündigen im Zorn und bereuen es, wenn ihr Zorn vergangen ist. Schlachtet nie ein Tier für euren persönlichen Gebrauch. Sehet, die Natur, das Leben der Schöpfung, sorgt für euch. Die Früchte des Feldes, der Gärten und der Wälder sollen euch genügen.« Viele Beispiele der Tierliebe des Nazareners werden in diesem Buch offenbart. Besonders eindringlich ist Folgendes: »Jesus zog nach Jerusalem und begegnete einem Kamel mit einer schweren Last Holz. Das Kamel konnte sie nicht den Berg hinaufschleppen, und der Treiber schlug es und misshandelte es grausam, aber er konnte das Tier nicht von der Stelle bringen. Und als Jesus es sah, sprach Er zu ihm: 'Warum schlägst du deinen Bruder?' Und der Mann erwiderte: 'Ich wusste nicht, dass es mein Bruder ist. Ist es nicht ein Lasttier und dazu gemacht, mir zu dienen?' Und Jesus sprach: 'Hat nicht derselbe Gott aus dem gleichen Stoff dieses Tier geschaffen und deine Kinder, die dir dienen, und habt ihr nicht denselben Atem beide von Gott empfangen?'«

Es ist jedem überlassen, ob er diese Botschaft annimmt und was er damit macht. Ihr Grundgedanke leuchtet unmittelbar ein: Es ist ein und derselbe Atem, der Mensch und Tier durchströmt - der Odem Gottes. Es ist ein und dieselbe kosmische Kraft, die alle Lebewesen am Leben erhält. Dass die einzelnen Gattungen des Lebens auf einer unterschiedlichen Evolutionsstufe stehen, kann nicht bedeuten, dass das auf der bislang höchsten Sprosse der Entwicklung stehende Lebewesen die anderen von der Leiter stoßen darf. Dem Leben kommt auf jeder Entwicklungsstufe der ihm entsprechende Lebensschutz zu: Das Tier hat ein Recht auf Leben, ein Recht auf die Entfaltung artgerechten Verhaltens und ein Recht, nicht missbraucht und entwürdigt zu werden. 
Das mag für die heutige Zeit utopisch, ja sogar Ärgernis erregend klingen. Wir haben aufgrund der biblisch-kirchlichen Geringschätzung der Tiere alle anders lautenden Stimmen der abendländischen Geistesgeschichte eben verdrängt: z. B. Pythagoras (um 570-497/96 v. Chr.), einen der Begründer der griechischen Philosophie, der seine Zeitgenossen ermahnte, eine zarte Pflanze oder ein unschuldiges Tier nicht zu verletzen; oder den Geschichtsschreiber Plutarch (50-125), der die Grausamkeit gegen Tiere sowie den Genuss ihres Fleisches bekämpfte; oder den römischen Konsul Cato (234-149 v. Chr.), der den Grundsatz vertrat: »Niemand darf mit beseelten Tieren wie mit Geräten umgehen!«; oder den Natur- und Tierfreund Goethe (1749-1832), der im Westöstlichen Diwan dichtete: »Als ich einmal eine Spinne erschlagen, dacht' ich, ob ich das wohl sollt'. Hat Gott ihr doch wie mir gewollt einen Anteil an diesen Tagen!«; oder den Philosophen Leibniz (1646-1716), der sich durchaus vorstellen konnte, den Tieren »Rechte« zuzudenken; und viele andere mehr. 
Besonders deutlich äußerte sich das abendländische Universalgenie Leonardo da Vinci (1452-1519): »Es wird die Zeit kommen, in welcher wir das Essen von Tieren ebenso verurteilen, wie wir heute das Essen von Unseresgleichen, die Menschenfresserei, verurteilen.«

Tierschutz in die Verfassung  

Soweit sind wir ohne Zweifel noch nicht. Doch immer mehr Menschen denken um, und erste Ansätze zu einem neuen Verhältnis zwischen Mensch und Tier finden sich sogar im Deutschen Tierschutzgesetz, dessen § 1 festlegt: »Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden Tierschutz heute: »Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Leid zufügen«. Was heißt vernünftig...?oder Schäden zufügen.« Der Hinweis auf den »vernünftigen Grund«, der es erlaubt, Tiere auch leiden zu lassen, relativiert die guten Absichten allerdings beträchtlich: Tierversuche sind weiter zulässig - nicht nur für medizinische und pharmazeutische Zwecke, sondern auch für die so genannte Grundlagenforschung. Auch die Massentierhaltung wird nicht verboten, sondern soll durch Verordnungen für die Tiere nur erträglicher gestaltet werden. Zu schlachtende Tiere sollen vorher betäubt werden. Die unzureichenden Ergebnisse dieser gesetzgeberischen Bemühungen sind bekannt: Die Tierfolter in den Massenstallungen der industriellen Foto: BUAV - British Union for the Abolition
of Vivisection, London, UK

Fleischproduktion, auf den Tiertransporten und in den Schlachthöfen dauert unvermindert an. Die Elendsbilder kranker und halbtoter Tiere, die an die Öffentlichkeit kamen, stehen uns allen vor Augen. Auch die Tierversuche, bei denen wir Tiere für unsere Krankheiten stellvertretend leiden lassen, sie operieren, mit ihnen experimentieren und für auch noch so abseitige Zwecke der »Grundlagenforschung« exekutieren, sind weiterhin zulässig. Und wenn eine Behörde die Anordnungen des Gesetzes zu Gunsten des Tierschutzes voll ausschöpfen will, dann läuft sie Gefahr, dass sie von den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten gestoppt wird. Denn der Tierschutz basiert nur auf »einfachem Recht«, während Forschung und Wissenschaft, gewerbliche Tierzucht und Tierhandel grundrechtlich geschützt sind, die Ausübung von Forschung und Lehre sogar vorbehaltlos.

Nicht nur über den Vollzug des Tierschutzes, sondern über dem Tierschutzgesetz selbst, hängt ständig das Damoklesschwert verfassungswidrigen Handelns, so lange der Tierschutz kein verfassungsrechtlich geschütztes Staatsziel ist. Zwar bedarf auch ein solches Staatsziel immer noch der gesetzgeberischen Konkretisierung; aber die Aufnahme des Tierschutzgebotes in die Verfassung hätte Folgen bei Konflikten mit anderen Verfassungswerten wie beispielsweise der Forschungsfreiheit und der gewerblichen Nutzung von Tieren. Man könnte den Labors von Universitäten und Forschungsinstituten genauer auf die Finger schauen. Auch die Pharmaindustrie und die Lebensmittelindustrie müssten ihre Grenzen erkennen. Und Massentierhaltung, grausame Tiertransporte und Tierschlachtungen ließen sich nachhaltiger in Frage stellen, wenn die Verfassung die Tiere aufwerten würde. SPD, Grüne, FDP und PDS machten deshalb im April dieses Jahres einen neuen Anlauf zu einer Verfassungsergänzung. Doch sie scheiterten wie schon 1994 und 1997 an der CDU/CSU-Fraktion, die die geplante Verfassungsänderung als bloße »Lyrik« abtat, die den Tieren nicht helfe, da sie zu wenig konkret sei. Dabei müssen Verfassungsbestimmungen von Natur aus allgemein sein - wie beispielsweise auch der erste Satz des Grundgesetzes: »Die Würde des Menschen ist unantastbar«. Ist das neuerdings auch bloße »Lyrik«? Wer, wie die Mitglieder der Unionsparteien, sein Christentum von den Kirchen ableitet, hat immer noch ein gestörtes Verhältnis zur Würde der Tiere - und dafür ein um so besseres zur Chemie- und Pharmaindustrie. 

»Die Würde des Tieres ...«

Wenn man den Tieren wirklich helfen will, muss man ihnen nicht nur ein Staatsziel widmen, sondern echte Grundrechte zusprechen, damit ihre Lebensrechte nicht automatisch vor den Grundrechtspositionen von Wissenschaftlern, Fleischproduzenten, Tiertransporteuren und schächtenden Religionsgemeinschaften zurückweichen, sondern wie bei jedem Grundrechtskonflikt gegeneinander abgewogen werden müssen. Wie könnten diese Tiergrundrechte aussehen?

Massentierhaltung als Verfassungsfrage?  

Wollen wir die Tiere als Mitgeschöpfe ernst nehmen, müssen wir ihnen jedenfalls ein Recht auf Beachtung ihrer Tierwürde zubilligen, das sie vor dem Missbrauch als Versuchsobjekte bewahrt. Der Konflikt zwischen den in Versuchslabors malträtierten Affen, Hunden und Katzen einerseits und den Interessen von Medizin, Pharmaindustrie und »Grundlagenforschern« andererseits gewinnt dadurch verfassungsrechtlichen Rang und zwingt dazu, endlich ernsthaft abzuwägen, ob das Leiden der Tiere in angemessenem Verhältnis zu dem daraus resultierenden Nutzen für die Menschen steht. Bei dieser Abwägung wird es auch eine Rolle spielen, ob es der »Würde des Menschen« entspricht, dass er für fragwürdige Versuche, deren Ergebnisse vielfach gar nicht auf den Menschen übertragbar sind, andere Lebewesen ihrer Würde beraubt. 
Des weiteren ist den Tieren ein Grundrecht auf ein artgerechtes Leben zu gewährleisten. Dann wird es endlich zur Verfassungsfrage, ob es weiterhin möglich ist, Millionen von Hühnern in Käfigen einzusperren, in denen sie sich gegenseitig blutig hacken, so dass man ihnen die Schnäbel abbrennt und Zehen abschneidet, damit sie überhaupt überleben können. Auch hier ist bei der Abwägung des Konflikts »die Würde des Menschen« gefragt, mit der eine solche Behandlung der Tiere unvereinbar ist. Ebenso wie das Kastrieren junger Ferkel (ohne Betäubung),
Foto: BUAV
um den Fleischessern den Ebergeruch zu ersparen; oder die Aufzucht von Schweinen in dunklen Ställen, um sie in Apathie zu versetzen und damit die Mast zu beschleunigen. 
Die Eier- und Fleischproduzenten werden gegen solche Grundrechtsforderungen Sturm laufen, nachdem es einer verfehlten Landwirtschaftspolitik in den letzten Jahrzehnten gelungen ist, bäuerliche Klein- und Mittelstandsbetriebe zu vertreiben und durch Agrarfabriken zu ersetzen. Wollen wir uns ein für allemal dem Diktat einer industrialisierten Fleischproduktion beugen oder wollen wir aus dieser Sackgasse nicht nur um unserer Gesundheit willen, sondern auch aus Respekt vor dem Leben der Tiere wieder herauskommen? Nicht über Nacht und unter Inkaufnahme des wirtschaftlichen Zusammenbruchs einer arbeitsplatzträchtigen Branche, sondern durch einen allmählichen Übergang in einen friedfertigeren Umgang mit unseren Mitgeschöpfen.

Ein Recht auf Leben?

Das gilt auch für das fundamentale Recht der Tiere auf Leben. So lange unsere Gesellschaft noch weitgehend auf Fleischgenuss fixiert ist, ist dieses Grundrecht nur schrittweise realisierbar und deshalb nur unter dem Vorbehalt näherer gesetzlicher Regelungen zu verankern. Das Grundrecht würde zunächst die Überproduktion von Schlachttieren verbieten, die gegenwärtig z. B. dazu führt, dass für das Töten von Kälbchen »Herodesprämien« bezahlt werden und Unmengen von Tieren ins Ausland exportiert werden, zum Teil in unterentwickelte Länder, die ihr dringend benötigtes Getreide nach Europa exportieren, damit dieses in dem unsinnigen Verhältnis 10:1 in Fleisch umgewandelt wird. Sodann müsste zur allmählichen Umsetzung des Lebensschutzes zu Gunsten der Tiere eine Umprogrammierung unserer Essgewohnheiten stattfinden. Wenn wir unseren Kindern, die nicht selten eine natürliche Abneigung gegen Fleischnahrung haben, nicht länger einreden »Ihr müsst Fleisch essen, damit aus euch etwas wird«, reduziert sich der Fleischverbrauch in der nachwachsenden Generation von selbst. Wenn wir die Gastronomie verpflichten, auf ihren Speisekarten zur Hälfte vegetarische Gerichte anzubieten, dann ändert sich allmählich unsere Esskultur.  

Für diese Programmatik bedarf es neben der Grundrechtsgewährleistung einer Staatszielbestimmung. Wollte man mit ihr den ethischen Forderungen in vollem Umfang Rechnung tragen, müsste sie nicht nur das Ziel, Tiere zu schützen und zu achten, enthalten, sondern auch das weiterführende Ziel, diese nicht mehr zu schlachten. Auf der Ebene des Rechts, das in der Regel nur das ethische Minimum enthält, ist dieses hohe Ideal gegenwärtig nicht durchsetzbar. Seine Befürworter sollten ein in diese Richtung weisendes Staatsziel dennoch nicht aufgeben, müssten sich jedoch mit einem weniger konsequenten Inhalt abfinden, der dem noch vorhandenen Fleischverzehr Rechnung trägt, ohne die verfassungsrechtliche Tendenz zu dessen Reduzierung aufzugeben.
In der neben der Staatszielbestimmung erforderlichen
Foto: BUAV

Grundrechtsgewährleistung zu Gunsten der Tiere könnte all dies mit folgender Formulierung berücksichtigt werden: »Jedes Tier hat ein Recht auf Leben entsprechend seiner Art. Eingriffe sind nur aus dringenden Gründen des öffentlichen Interesses im Rahmen der Gesetze zulässig.« Die Anhänger des Fleischkonsums werden diesen Gesetzesvorbehalt zu Gunsten der Tierschlachtung verlangen. Doch wie lange noch? Nach den jüngsten Erkenntnissen über die sich ausbreitende BSE-Seuche dürfte das »öffentliche Interesse« an fleischlicher Nahrung geringer werden: Die Wissenschaft kann nicht mehr ausschließen, dass der BSE-Erreger, der in der neuen Form der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit zu immer mehr Todesfällen bei Menschen führt, inzwischen nicht nur in Rindern, sondern auch in Hühnern, Schafen, Lämmern und Schweinen enthalten ist. Für die Wahrung der Grundrechte der Tiere wäre den Tierschutzverbänden die Möglichkeit einer Verbandsklage einzuräumen (die es zu Gunsten von Natur und Landschaft bereits gibt) oder ein amtlicher Tierschutzbeauftragter mit richterlicher Unabhängigkeit zu bestellen.

Tierschutz zu Ende gedacht  

Das sind rechtliche Rahmenbedingungen, die im Grunde genommen nur das ethische Minimum konsequenten Tierschutzes abstecken. Ob und wie schnell das ethisch gebotene Ziel, überhaupt keine Tiere mehr zu schlachten, erreicht wird, hängt von jedem von uns ab. In der großen Christus-Offenbarung Das ist Mein Wort (http://www.das-wort.com/deutsch/) heißt es: »Die Stunde ist nahe herbeigekommen, in der jeder Rechenschaft ablegen muss für das, was er den Menschen, der Natur und den Tieren angetan hat. Die Neue Zeit
Foto: BUAV
dämmert empor, in welcher die blutigen Opfer und die Tierversuche aufhören werden und auch das Schlachten und Verzehren von Tieren, denn diese sind die Übernächsten der Menschen. 
Die Erde reinigt sich von allem Niederen. An die Stelle des Gegensätzlichen tritt das höhere Leben, in dem mehr und mehr Gottes Wille erfüllt wird. Die Menschen in der Neuen Zeit werden Gott nicht nur anbeten, sondern Seine Gesetze halten.« (Christian Sailer)

Journal Das Friedensreich, Ausgabe Nr. 12/00 



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