Das Weisse Pferd - Urchristliche Zeitung für Gesellschaft, Religion, Politik und Wirtschaft

Ausgabe 19/00

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Die Kirche und der Mammon (5)

Unversiegbare Einnahmequellen

Zu allen Zeiten verstanden es die Kirchenfürsten, sich Einnahmequellen zu verschaffen. Diese waren umso ergiebiger, je höher der Amtsträger in der Hierarchie stand - bis hin zum Papst.

Die Möglichkeiten der einfachen Priester, zu Geld zu kommen, waren vergleichsweise gering. Vielfach wurden sie von ihren Bischöfen sogar regelrecht ausgebeutet. Doch für ihre kultischen Verrichtungen konnten sie immerhin "Stolgebühren" verlangen, und das - trotz Kirchensteuer - bis heute. Auch die "Messstipendien" gibt es bis heute, und bis "1935 waren die Manualstipendien, bei denen der Priester das Geld gleichsam in die Hand bekommt, ... in Deutschland auch noch einkommensteuerfrei" (Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums Bd. III, S. 487).
Solche Gebühren gibt es schon lange: "Bereits um die Wende zum 4. Jahrhundert konnte man kaum noch Christ werden, ohne zu zahlen" (Deschner, S. 497).
In Mexiko im 19. Jahrhundert nahm das Eintreiben von Gebühren durch Priester extreme Ausmaße an. Arme mussten sich auf Jahre hinaus zur Fronarbeit verdingen, um die Gebühren für eine Befreiung von den Zahlungen an die Kirche herbeizuschaffen. Starb ein Fronarbeiter, dann wurden seiner Familie durch die Begräbnisgebühren weitere Schulden aufgebürdet (W. Löhde, Das päpstliche Rom und das Deutsche Reich, S. 175). Eine Folge war allerdings, dass in Mexiko bereits 1861 die staatliche Eheschließung eingeführt wurde. Wenig später führte die Trennung von Kirche und Staat zu einem dreißigjährigen blutigen Bürgerkrieg, maßgeblich ausgelöst durch den Vatikan.
Wesentlich besser als die Pfarrer waren die Bischöfe gestellt. Sie ließen sich bereits im 3. Jahrhundert "für die Konsekration von Kirchen, für die Übersendung von Hostien, von geweihtem Öl Gebühren bezahlen" (Deschner, S. 497).

„Willkommensschatz“

Im Mittelalter gab es weitere Möglichkeiten, etwa den "Willkommensschatz", den die Bewohner der bremischen Lande ihrem Kirchenfürsten alle drei Jahre zahlen mussten, wenn er ins Land kam, "um neue Kirchen zu weihen, Kinder zu firmen und die Christen zur Buße zu ermahnen ... An jedem 30. November war zusätzlich zum Kirchenzins der ‘Andreasschatz’ fällig, der von jedem bewohnten Haus zu bezahlen war. Säumige bezahlten das Sechzehnfache. Bei wiederholter Weigerung wurden Kirchenstrafen verhängt" (Horst Herrmann, Kirchenfürsten, S. 82). An diesem Prinzip hat sich bis heute nur wenig geändert. Noch im Jahre 1982 "verklagte das Bistum Augsburg einen Bauern wegen 18 DM, weil er nach altem Herkommen zur Zahlung einer Summe verpflichtet ist, die dem Gegenwert von ’12 Laib Brot’ entspricht" (Herrmann, S. 237).

Spitzenverdiener - der Papst

All dies ist jedoch nur ein schwacher Abglanz dessen, was der oberste Kirchenfürst zu berappen vermag, der Papst. Seine Einnahmemöglichkeiten sind nahezu unbegrenzt. Die bekannteste ist der Peterspfennig - ursprünglich tatsächlich ein Pfennig, den jeder katholische Haushalt jedes Jahr an den Papst abführen musste. Weniger bekannt ist, dass sich der "Heilige Stuhl" für jede Art von "Dispens" bezahlen ließ, d. h. für Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften des kanonischen Rechts, beispielsweise für Ehen unter Blutsverwandten. Eine weitere Einnahmequelle waren die so genannten Jahresgelder oder Annalen, die Bischöfe und Kardinäle im ersten Jahr ihrer Amtsführung dem Papst zu zahlen hatten. Jeder neue Bischof musste zudem für teures Geld ein Pallium erwerben, ein aus der Wolle "geweihter" Schafe gewebter Umhang, der immer teurer wurde - auch im Falle der Versetzung (Darwin, Die Entwicklung des Priestertums und der Priesterreiche, S. 291). Tat er es nicht, so drohte ihm z. B. unter Papst Johannes VIII. (872-882) die sofortige Absetzung (Emil-Heinz Schmitz, Die Kirche und das liebe Geld, S. 101).

„Stillhaltegelder“

Weniger offiziell, wenn auch sicher nicht weniger häufig, waren Stillhaltegelder, die z. B. Kleriker bezahlten, damit die Kirche ihr Zusammenleben mit einer Frau duldete - auch "Hurenzins" genannt. "In Island zahlt ein Priester seinem Bischof für jedes Kind seiner Frau 8 bis 12 Taler - und lebt unangefochten weiter im Konkubinat" (Herrmann, S. 167).
Der geschäftstüchtige Papst Innozenz III. (gest. 1216) organisierte den "päpstlichen Hof nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Künftig liegen eigene Geschäfts- und Gebührenordnungen vor" (Herrmann, S. 64).

Petersdom für 10 000 Dollar

Hierzu gehören auch die Heiligsprechungsprozesse, die bis heute zumeist ungewöhnlich lange dauern, damit entsprechende Gebühren fließen können. "Nur wohlhabende Familien oder Ordensgemeinschaften können sich einen derart teuren Prozess erlauben, um einen oder eine der Ihren zur Ehre der Altäre erhoben zu sehen. Wie dem auch sei. Der Vatikan bleibt aus finanziellen Gründen an möglichst vielen und langwierigen Prozessen interessiert" (Herrmann, S. 299). Ist der Prozess dann erfolgreich abgeschlossen, gehen die Ausgaben dennoch weiter: "Der Vatikan investiert keine einzige Lira in eine Heiligsprechung, er lässt sich alles bezahlen, was dem Kirchenfürstentum einen neuen Heiligen einbringt, angefangen von den ersten Aktensammlungen bis zur feierlichen Papstmesse, bei der es dann soweit ist (Mietpreis für den Petersdom: 10.000 Dollar)" (Herrmann, S. 297).
Eine weitere nicht unerhebliche Einnahmequelle sind die Spenden der Rompilger. "Die immer wieder anfallenden heiligen Jahre oder die diesen nachgebildeten marianischen Jahre bringen nicht nur der Herde reichen Gewinn, in Form von Ablässen und sonstigen Gunsterweisen. Sie zahlen sich auch für die Hirten aus. Immerhin gelang es beispielsweise allein 1856, nicht weniger als 20 Millionen Marien-Medaillen abzusetzen, darunter 2 Millionen in Gold oder Silber" (Herrmann, S. 352).
Käuflich ist im Vatikan offenbar sehr vieles, angefangen von Reliquien über päpstliche Segensbriefe (5.000 DM), "Orden ... (in der Höhe bis zu 120.000 DM)" bis hin zu Adelstiteln. "Der Preis für einen Freiherren-Titel liegt bei 300.000 DM" (Herrmann, S. 311). Fürstentitel kosten etwas mehr, Herrmann spricht von 2,5 Millionen Mark: "Die Nebenkosten für eine solche Prozedur, etwa anlässlich der Ostermesse, belaufen sich auf weitere 50.000 DM" (ebenda).

Dies alles sind jedoch eher skurrile Marginalien, ebenso wie die Einnahmen aus vatikanischen Briefmarken oder die von Papst Sixtus IV. im 15. Jahrhundert erhobene Luxussteuer, die er von den Huren seines eigenen Freudenhauses erhob. (Herrmann, S. 170). Bedeutsamer nämlich waren zwei andere Geldquellen: der Ablasshandel und der Ämterverkauf - doch davon mehr in einer der nächsten Nummern.
 

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Weitere Teile der Serie:
1 - Woher kommt der Reichtum der Kirche? - in Nr. 7/2000
2 - Wie die Klöster reich wurden - in Nr. 9/2000
3 - Mönche als Fälschungsexperten - in Nr. 11/2000
4 - Unnachgiebig eingetrieben - der Zehnt - in Nr. 12/2000
6 - Ablasshandel - ohne Geld kein Trost - in Nr. 20/2000
7 - Das Blutgeld der Inquisition - in Nr. 21/2000
8 - Kirche der Geldgier - in Nr. 22/2000

Lesen Sie dazu auch die Informationsschrift der Freien Christen, Ausgabe Nr. 3: Der Reichtum der Kirche ist Blutgeld


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