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Die Kirche
und der Mammon (5)
Unversiegbare Einnahmequellen
Zu allen Zeiten verstanden es die Kirchenfürsten,
sich Einnahmequellen zu verschaffen. Diese waren umso ergiebiger, je
höher der Amtsträger in der Hierarchie stand - bis hin zum Papst.
Die Möglichkeiten der einfachen Priester, zu Geld zu kommen, waren
vergleichsweise gering. Vielfach wurden sie von ihren Bischöfen sogar
regelrecht ausgebeutet. Doch für ihre kultischen Verrichtungen konnten
sie immerhin "Stolgebühren" verlangen, und das - trotz Kirchensteuer -
bis heute. Auch die "Messstipendien" gibt es bis heute, und bis "1935
waren die Manualstipendien, bei denen der Priester das Geld gleichsam in
die Hand bekommt, ... in Deutschland auch noch einkommensteuerfrei"
(Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums Bd. III, S. 487).
Solche Gebühren gibt es schon lange: "Bereits um die Wende zum 4.
Jahrhundert konnte man kaum noch Christ werden, ohne zu zahlen"
(Deschner, S. 497).
In Mexiko im 19. Jahrhundert nahm das Eintreiben von Gebühren durch
Priester extreme Ausmaße an. Arme mussten sich auf Jahre hinaus zur
Fronarbeit verdingen, um die Gebühren für eine Befreiung von den
Zahlungen an die Kirche herbeizuschaffen. Starb ein Fronarbeiter, dann
wurden seiner Familie durch die Begräbnisgebühren weitere Schulden
aufgebürdet (W. Löhde, Das päpstliche Rom und das Deutsche Reich, S.
175). Eine Folge war allerdings, dass in Mexiko bereits 1861 die
staatliche Eheschließung eingeführt wurde. Wenig später führte die
Trennung von Kirche und Staat zu einem dreißigjährigen blutigen
Bürgerkrieg, maßgeblich ausgelöst durch den Vatikan.
Wesentlich besser als die Pfarrer waren die Bischöfe gestellt. Sie
ließen sich bereits im 3. Jahrhundert "für die Konsekration von Kirchen,
für die Übersendung von Hostien, von geweihtem Öl Gebühren bezahlen"
(Deschner, S. 497).
„Willkommensschatz“ Im Mittelalter gab es
weitere Möglichkeiten, etwa den "Willkommensschatz", den die Bewohner
der bremischen Lande ihrem Kirchenfürsten alle drei Jahre zahlen
mussten, wenn er ins Land kam, "um neue Kirchen zu weihen, Kinder zu
firmen und die Christen zur Buße zu ermahnen ... An jedem 30. November
war zusätzlich zum Kirchenzins der ‘Andreasschatz’ fällig, der von jedem
bewohnten Haus zu bezahlen war. Säumige bezahlten das Sechzehnfache. Bei
wiederholter Weigerung wurden Kirchenstrafen verhängt" (Horst
Herrmann, Kirchenfürsten, S. 82). An diesem Prinzip hat sich bis
heute nur wenig geändert. Noch im Jahre 1982 "verklagte das Bistum
Augsburg einen Bauern wegen 18 DM, weil er nach altem Herkommen zur
Zahlung einer Summe verpflichtet ist, die dem Gegenwert von ’12 Laib
Brot’ entspricht" (Herrmann, S. 237).
Spitzenverdiener - der Papst
All dies ist jedoch nur ein schwacher Abglanz dessen, was der oberste
Kirchenfürst zu berappen vermag, der Papst. Seine Einnahmemöglichkeiten
sind nahezu unbegrenzt. Die bekannteste ist der Peterspfennig -
ursprünglich tatsächlich ein Pfennig, den jeder katholische Haushalt
jedes Jahr an den Papst abführen musste. Weniger bekannt ist, dass sich
der "Heilige Stuhl" für jede Art von "Dispens" bezahlen ließ, d. h. für
Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften des kanonischen Rechts,
beispielsweise für Ehen unter Blutsverwandten. Eine weitere
Einnahmequelle waren die so genannten Jahresgelder oder Annalen, die
Bischöfe und Kardinäle im ersten Jahr ihrer Amtsführung dem Papst zu
zahlen hatten. Jeder neue Bischof musste zudem für teures Geld ein Pallium erwerben, ein aus der Wolle "geweihter" Schafe gewebter Umhang,
der immer teurer wurde - auch im Falle der Versetzung (Darwin, Die
Entwicklung des Priestertums und der Priesterreiche, S. 291). Tat er
es nicht, so drohte ihm z. B. unter Papst Johannes VIII. (872-882) die
sofortige Absetzung (Emil-Heinz Schmitz, Die Kirche und das liebe
Geld, S. 101).
„Stillhaltegelder“ Weniger offiziell, wenn auch
sicher nicht weniger häufig, waren Stillhaltegelder, die z. B. Kleriker
bezahlten, damit die Kirche ihr Zusammenleben mit einer Frau duldete -
auch "Hurenzins" genannt. "In Island zahlt ein Priester seinem Bischof
für jedes Kind seiner Frau 8 bis 12 Taler - und lebt unangefochten
weiter im Konkubinat" (Herrmann, S. 167).
Der geschäftstüchtige Papst Innozenz III. (gest. 1216) organisierte den
"päpstlichen Hof nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Künftig
liegen eigene Geschäfts- und Gebührenordnungen vor" (Herrmann,
S. 64). Petersdom für
10 000 Dollar Hierzu gehören auch die
Heiligsprechungsprozesse, die bis heute zumeist ungewöhnlich lange
dauern, damit entsprechende Gebühren fließen können. "Nur wohlhabende
Familien oder Ordensgemeinschaften können sich einen derart teuren
Prozess erlauben, um einen oder eine der Ihren zur Ehre der Altäre
erhoben zu sehen. Wie dem auch sei. Der Vatikan bleibt aus finanziellen
Gründen an möglichst vielen und langwierigen Prozessen interessiert"
(Herrmann, S. 299). Ist der Prozess dann erfolgreich abgeschlossen,
gehen die Ausgaben dennoch weiter: "Der Vatikan investiert keine einzige
Lira in eine Heiligsprechung, er lässt sich alles bezahlen, was dem
Kirchenfürstentum einen neuen Heiligen einbringt, angefangen von den
ersten Aktensammlungen bis zur feierlichen Papstmesse, bei der es dann
soweit ist (Mietpreis für den Petersdom: 10.000 Dollar)"
(Herrmann, S. 297).
Eine weitere nicht unerhebliche Einnahmequelle sind die Spenden der
Rompilger. "Die immer wieder anfallenden heiligen Jahre oder die diesen
nachgebildeten marianischen Jahre bringen nicht nur der Herde reichen
Gewinn, in Form von Ablässen und sonstigen Gunsterweisen. Sie zahlen
sich auch für die Hirten aus. Immerhin gelang es beispielsweise allein
1856, nicht weniger als 20 Millionen Marien-Medaillen abzusetzen,
darunter 2 Millionen in Gold oder Silber" (Herrmann, S. 352).
Käuflich ist im Vatikan offenbar sehr vieles, angefangen von Reliquien
über päpstliche Segensbriefe (5.000 DM), "Orden ... (in der Höhe bis zu
120.000 DM)" bis hin zu Adelstiteln. "Der Preis für einen
Freiherren-Titel liegt bei 300.000 DM" (Herrmann, S. 311).
Fürstentitel kosten etwas mehr, Herrmann spricht von 2,5 Millionen Mark:
"Die Nebenkosten für eine solche Prozedur, etwa anlässlich der
Ostermesse, belaufen sich auf weitere 50.000 DM" (ebenda).
Dies alles sind jedoch eher skurrile Marginalien, ebenso wie die
Einnahmen aus vatikanischen Briefmarken oder die von Papst Sixtus IV. im
15. Jahrhundert erhobene Luxussteuer, die er von den Huren seines
eigenen Freudenhauses erhob. (Herrmann, S. 170). Bedeutsamer
nämlich waren zwei andere Geldquellen: der Ablasshandel und der
Ämterverkauf - doch davon mehr in einer der nächsten Nummern.
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