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Rinderklage Rechtsschutz für Tiere Solange Tiere als Genussmittel für den Menschen dienen, haben sie kein Recht, »Tierschutz« für sich zu beanspruchen. Das entschied das Gericht aufgrund der Klage dreier unterfränkischer Landwirte.
Übersetzt man das Juristen-Deutsch dieser Entscheidung, so lautet ihr Ergebnis: kein Tierschutz, so lange der Mensch die Tiere aufzieht, um sie zu verzehren. Daran werde sich in absehbarer Zeit auch nichts ändern, meint das Gericht. Ob die Tiere diese Rechtsauffassung auf Dauer hinnehmen werden? Jedenfalls war es das erste Mal, dass ein Gericht gefragt wurde, ob sich aus dem Menschenbild des Grundgesetzes Grenzen für die Behandlung der Tiere ergeben. Das Gericht kam in der ausführlichen Begründung seiner Entscheidung zu einem moralischen Offenbarungseid der herkömmlichen Rechtsauffassung. Die auf den Menschen bezogene Ausrichtung des Grundgesetzes blendet den Tierschutz aus der Verfassung aus und erlaubt es, 400.000 Rinder als Müll zu verbrennen. Der Rindfleischpreis wird zum Maßstab aller Dinge. Immerhin lehnen 80 % der Bevölkerung das Tiermassaker ab. Doch die Juristen sind nicht zuletzt auch deshalb machtlos, weil die »christlichen« Parteien vor Monaten die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung ablehnten. (mh)
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