Rinderklage

Rechtsschutz für Tiere

Solange Tiere als Genussmittel für den Menschen dienen, haben sie kein Recht, »Tierschutz« für sich zu beanspruchen. Das entschied das Gericht aufgrund der Klage dreier unterfränkischer Landwirte.

Wie in der letzten Ausgabe des Friedensreiches berichtet wurde, haben drei Landwirte aus Unterfranken beim Verwaltungsgericht Frankfurt eine einstweilige Anordnung gegen die Tötung und Verbrennung von 400.000 Rindern beantragt. Sie haben sich darauf berufen, dass es sich bei diesem »Tiermassaker« um »menschenunwürdigen Vandalismus« handle, der mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sei. Die Landwirte, die keine Nutztiere halten und Vegetarier sind, weil sie das Töten von Tieren ablehnen, haben auch angeboten, zwei der für die Schlachtung vorgesehenen Rinder aufzunehmen und bis zu deren natürlichem Lebensende zu versorgen. Das Gericht hat die einstweilige Anordnung durch Beschluss vom 1.3.2001 abgelehnt und hierbei folgendes ausgeführt: Zwar werde im juristischen Schrifttum teilweise die Auffassung vertreten, »dass die Menschenwürde jedenfalls mittelbar auch den Schutz der Tiere umfasse und so der Idee des ethischen Tierschutzes Verfassungsrang zukomme«. Diese Auffassung stütze sich darauf, »dass es mit der Würde des Menschen nicht vereinbar sei, mit Tieren unangemessen umzugehen«. Das Gericht vermöge dieser Auffassung aber nicht zu folgen: Gegen sie spreche, dass das Grundgesetz »ausschließlich den Schutz des Menschen und nicht der anderen Lebewesen zum Ziel« habe. »Die Interessen eines Tieres selbst« könnten »deshalb nicht als Bestandteil der Menschenwürdegarantie betrachtet werden«. Zudem drohe bei einer Ausweitung der Menschenwürdegarantie auch auf den Tierschutz eine »Überstrapazierung des Art.1 Abs.1 GG, der die Würde des Menschen vor Verletzungen schützen soll und nicht i. S. seiner 'Besserung' zum Vehikel höchst ehrenhafter, aber partikulärer moralischer Standards werden« solle. Auch angesichts einer »kulturell gefestigten und auf absehbare Zeit wohl nicht grundlegend veränderten Praxis systematischer Aufzucht von Tieren zum Zwecke ihres späteren Verzehrs« könne »vom Tier als integralem Bestandteil der Menschenwürde keine Rede sein«.

Übersetzt man das Juristen-Deutsch dieser Entscheidung, so lautet ihr Ergebnis: kein Tierschutz, so lange der Mensch die Tiere aufzieht, um sie zu verzehren. Daran werde sich in absehbarer Zeit auch nichts ändern, meint das Gericht. Ob die Tiere diese Rechtsauffassung auf Dauer hinnehmen werden? Jedenfalls war es das erste Mal, dass ein Gericht gefragt wurde, ob sich aus dem Menschenbild des Grundgesetzes Grenzen für die Behandlung der Tiere ergeben. Das Gericht kam in der ausführlichen Begründung seiner Entscheidung zu einem moralischen Offenbarungseid der herkömmlichen Rechtsauffassung. Die auf den Menschen bezogene Ausrichtung des Grundgesetzes blendet den Tierschutz aus der Verfassung aus und erlaubt es, 400.000 Rinder als Müll zu verbrennen. Der Rindfleischpreis wird zum Maßstab aller Dinge. Immerhin lehnen 80 % der Bevölkerung das Tiermassaker ab. Doch die Juristen sind nicht zuletzt auch deshalb machtlos, weil die »christlichen« Parteien vor Monaten die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung ablehnten. (mh)


Journal Das Friedensreich, Ausgabe Nr. 4/01

 


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