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Manipulation des Lebens
Roulette im Reagenzglas
Von einem »neuen Zeitalter« sprechen die einen, in dem es dem Menschen möglich sein werde, körperliche Defekte und Krankheiten endlich zu besiegen. Von einem »Dammbruch« sprechen die anderen, nach dem die Manipulation von Embryonen und die Züchtung menschlichen Lebens nicht mehr aufzuhalten sei.
Wir haben uns inzwischen daran gewöhnt, dass immer mehr Menschen nicht mehr auf natürliche Weise gezeugt, sondern im
Reagenzglas produziert werden - allein in Deutschland sind es jährlich 45.000. Das stumpft offenbar ab, sonst würden wir vermutlich vor der jetzt bevorstehenden Entwicklung nachhaltiger erschrecken: Die Hohenpriester der Wissenschaft bieten ihren Gläubigen an, die auf dem Labortisch entstehenden Embryonen in Zukunft auf Erbkrankheiten testen und erforderlichenfalls wieder vernichten zu lassen. »Lebensunwertes Leben« soll gar nicht erst zugelassen werden, wenn die Präimplantationsdiagnose
(PID) dazu führt, dass Mediziner oder Eltern die Daumen senken - wie oft und wann immer dies »im Namen gesunder Kinder« geschieht. Die Pipette der künstlichen Befruchtung wird zum Stilett gegen das Leben. Der britische Physiker Stephen William Hawking, das Physikgenie unserer Zeit, hätte mit seiner amyothrophen Sklerose als Embryo keine Chance.
Und noch weiteres planen die Bioingenieure: Embryonen, die »übrig blieben«, weil es nicht zur Implantation kam - die potenzielle Mutter starb oder entschied sich plötzlich anders -, sollen der »Grundlagenforschung« dienen (was immer das heißt) oder als Stammzellen zur Züchtung von Organen verwendet werden. Gegenwärtig lagern in Tiefkühltruhen deutscher Labors nach wechselnden Angaben zwischen 150 und 350 »überzählige Embryonen«; weltweit sind es vermutlich Zehntausende, weshalb auch das Export- und Importgeschäft mit embryonalen Stammzellen bereits kräftig in Gang kommt.
Während im Deutschen Bundestag eine erste Debatte über die ethischen und rechtlichen Probleme dieser Entwicklung stattfand, vereinbarte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement auf Betreiben von Wissenschaftlern der Universität Bonn eine Zusammenarbeit mit der Universität Haifa, um von dort embryonale Stammzellen nach Deutschland zu importieren. Das war ein Affront gegen das Parlament, das noch nicht darüber entschieden hat, ob und wie es die im Embryonenschutzgesetz vorhandenen Lücken zu schließen gedenkt: Das Gesetz verbietet in Deutschland die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen (die dabei vernichtet werden), besagt jedoch nichts über Embryonenforschung an importierten Zellen, an die man bei der Gesetzgebung vor 10 Jahren nicht dachte.
Etwas unbekümmert ging auch Bundeskanzler Gerhard Schröder mit der Volkssouveränität um, als er einen »Nationalen Ethikrat« zur Klärung der diskutierten Probleme berief - obwohl es im Bundestag bereits eine Enquetekommission zum Thema Bioethik gibt. Soll das Gremium des Kanzlers, in dem eine Mehrheit zu Gunsten einer Lockerung des deutschen Embryonenschutzes vermutet wird, zum »pharmazeutisch-industriellen Legitimationsrat« werden? - wie der Mitherausgeber der
ZEIT und ehemalige Kulturstaatsminister Michael Naumann kritisch fragte. Die Pharmaindustrie und ihre wissenschaftlichen Zuarbeiter wittern in den neuen Techniken lukrative Geschäfte. Schröder sieht in der Biotechnologie gar die »Schlüsseltechnologie dieses Jahrhunderts«, ohne die wir »kaum den Wohlstand« sichern könnten. Bei allem Verständnis für die Kanzlersorge um die Arbeitsplätze: Drohen hier nicht vor lauter Tatendrang die Maßstäbe durcheinander zu geraten und die ethische Sensibilität auf der Strecke zu bleiben? Mit Recht warnte Bundespräsident Johannes Rau vor Dingen, »die wir um keines tatsächlichen oder vermeintlichen Vorteiles willen tun dürfen«.
Die Pharmaindustrie
und ihre wissenschaftlichen Zuarbeiter
wittern in den neuen Techniken
lukrative Geschäfte
Die
Fronten verlaufen quer durch die Parteien. Die Befürworter einer Forschung an
embryonalen Stammzellen wollen die Forschung zumindest mit solchen Embryonen
erlauben, die »überzählig« sind. Dass dabei der Embryo stirbt, wenn man ihm
Stammzellen entnimmt, will man in Kauf nehmen, denn es bestehe die Hoffnung, aus
diesen Zellen Gewebe und Organe zu züchten und damit Heilungsmöglichkeiten für
bisher unheilbare Krankheiten zu entwickeln. Dem widersetzt sich eine
bemerkenswerte »Koalition« aus Grünen, CSU, Kirchen und Teilen der SPD. Das
Leben und damit auch die zu schützende Würde des Menschen beginne bereits mit
der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Der Mensch dürfe hier nicht eingreifen
- auch nicht in der bisher nur vagen Aussicht auf mögliche zukünftige
Heilungserfolge. Außerdem könne man auch mit den Stammzellen erwachsener
Menschen, den so genannten
adulten Stammzellen, Forschung betreiben. Ähnlich querbeet verlaufen die unterschiedlichen Standpunkte bezüglich der
Präimplantations-Diagnostik. Die Befürworter dieser Technik versichern, sie zunächst nur in ganz wenigen Fällen zulassen zu wollen - etwa wenn ein Elternpaar schon ein behindertes oder an einer Erbkrankheit leidendes Kind hat und sich noch ein zweites wünscht. Dann will man im
Reagenzglas Embryonen erzeugen und diese vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf genetische Defekte untersuchen. Schließlich gebe es ja schon die Pränataldiagnostik während der Schwangerschaft: Erweist sich bei ihr der untersuchte Fötus als erbkrank, sei eine Abtreibung während der gesamten Schwangerschaft straffrei, wenn die Mutter mit der Austragung des erbkranken Kindes physisch oder psychisch überfordert sei. Weshalb dann nicht eine Untersuchung schon vor der Schwangerschaft? Die Gegner wenden ein, dass eine erhoffte Beschränkung auf wenige PID-Fälle »aller Lebenserfahrung« widerspreche, so nicht zuletzt der Bundespräsident. Und der bayerische CSU-Ministerpräsident Stoiber kommt ihm dabei zu Hilfe: Auch die Pränataldiagnostik sei seinerzeit mit dem festen Versprechen eingeführt worden, sie auf wenige Fälle zu beschränken - heute sei sie Routine. Im übrigen könne man den direkten Abwägungs-Konflikt, der bei einer Abtreibung zwischen dem Leben oder der psychischen Verfassung der Mutter und dem Lebensrecht des werdenden Kindes ausgetragen werde, nicht mit einer Situation vergleichen, die man bewusst erst herbeiführe, indem man eine
Reagenzglas-Befruchtung vornehme, so die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin. Ein einklagbares Recht auf Kinder, zumal noch auf gesunde, gebe es nun einmal nicht. »Hat man Grund, sich vor genetischen Risiken zu fürchten, unterlässt man eben die künstliche Befruchtung oder Einpflanzung«, so Robert Leicht in der
ZEIT. Und die Möglichkeit einer Adoption gebe es ja auch noch. Schließlich werde mit der PID Tür und Tor für eine Selektion des Lebens auch nach ganz anderen Kriterien eröffnet: Geschlecht, Intelligenz, Augenfarbe, Sportlichkeit ... Behinderung dürfe nicht »vorwerfbar« als »Schädigung der Gesellschaft verstanden werden«, so Rau in seiner Berliner Rede. Dazu passt, was der Justizministerin von Bürgern berichtet wurde: »Wenn man heute mit kleinen behinderten Kindern in der U-Bahn fahre, könne man schon den Spruch hören: >Das wäre doch heute nicht mehr nötig!<«
Die Diskussion richtet sich vor allem an zwei Kriterien aus: Dem Schutz des Lebens und der Würde des Menschen. Das sind ohne Zweifel wichtige Maßstäbe. Doch ihre Anwendung leidet darunter, dass sie ausschließlich diesseits bezogen interpretiert werden. Das Leben wird geachtet als menschliches Dasein, das mit der Befruchtung einer Eizelle beginnt und nach 70 - 80 Jahren endet. Auch die »Würde des Menschen« ist auf diese irdische Erfahrung und Zeitspanne der »menschlichen Persönlichkeit« begrenzt. Sowohl das Leben als auch die Würde seines Trägers werden damit zu Funktionen körperlicher Vorgänge. Bezeichnend ist, dass in den Talk-Shows, Zeitkommentaren und Parlamentsdebatten der letzten Wochen kaum jemand von der »Seele« oder dem »Geist« des Menschen sprach, auch Kirchenvertreter nicht. Auch diejenigen, die davon ausgehen, dass der Mensch eine unsterbliche Seele hat, blenden diese bei der Diskussion aus und beschränken sich auf einen respektablen, aber undifferenzierten ethischen Reflex, wonach »das Leben« und »die Würde« des Menschen geschützt werden müssen.
Wie weit dieser Schutz gehen muss, lässt sich aber nur entscheiden, wenn man auch die Dimensionen menschlichen Lebens einbezieht, die hinter unserem körperlichen Dasein liegen - Dimensionen, die zum Teil zum Urwissen der Menschheit gehören und die durch eine neue Erkenntnisquelle erschlossen werden: Die durch Gabriele übermittelten Offenbarungen des Gottes-Geistes für die Jetztzeit. Es geht vor allem um folgende Aspekte:
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Dass Leben nicht ein Produkt des Zusammenspiels von Nukleinsäuren ist, sondern der Strom des
Allgeistes, der bereits die Atome und Moleküle eines Embryos durchwirkt und diese zu einem Organismus entwickelt.
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Dass die in diesem Organismus entstehende und lebende Persönlichkeit eine Seele ist, die nicht erst durch ihre Körperlichkeit, sondern schon vorher existierte, sich diesen Körper nur suchte und ausprägte und als Gefährt benutzt, um nach dessen Auflösung weiterzuleben, und zwar mit den Erfahrungen und moralischen Qualitäten ihrer irdischen Existenz, im Guten wie im Schlechten.
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Und dass die Würde dieser Persönlichkeit nicht nur irdischer Natur ist, sondern die Würde einer unsterblichen Seele, die sich in einem Menschen vorübergehend
inkarniert, aber auf einer viel längeren Reise ist als die 70 bis 80 Jahre ihrer körperlichen Existenz.
Die Präexistenz der Seele vor ihrer körperlichen Einverleibung war für den großen frühchristlichen Lehrer Origenes noch eine Selbstverständlichkeit, bis die Kirche seine Lehre per Konzilsdekret verfluchte und die unkörperliche Seele des Menschen als Produkt körperlicher Zeugung erfand. Manche Theologen bezweifeln sogar, ob sie nach dem Tod des Körpers weiterlebt. Den meisten Menschen bedeuten theologische Schulweisheiten heute nicht mehr viel. Viele glauben, dass sie schon öfter auf Erden waren und wiederkommen werden. Niemand kann solche Überzeugungen beweisen - aber auch niemand ihr Gegenteil. Aus einem Weltbild, das diese unsichtbaren Dimensionen unseres Daseins einbezieht, entstehen dann auch ethische Konsequenzen für die Gentechnik:
Wer mit Embryonen umgeht, hat es nicht bloß mit Molekülen und Zellen zu tun, sondern mit dem göttlichen Lebensstrom, der für den Menschen unverfügbar ist. Er hat es mit dem werdenden Körper einer Seele zu tun, die mit diesem bereits Verbindung aufnimmt, um sich während der Geburt endgültig einzuverleiben. Wer Embryonen wegwirft, schneidet dieser Seele, ähnlich wie bei einer Abtreibung, die in Aussicht genommene Inkarnation ab, verfügt also auch aus diesem Grund über etwas, was nicht zu seiner Verfügung steht. Er hindert eine Seele daran, in einem irdischen Körper ein Stück weiter seelisch zu wachsen und zu reifen, indem sie einen Teil ihrer seelischen Belastung erkennt und mit Gottes Hilfe ablegt. Und er verursacht dadurch Leid, das nach dem Gesetz von Ursache und Wirkung früher oder später auf ihn zurückfallen wird.
Wer glaubt, dass perfekte Gesundheit, so erstrebenswert sie sein mag, das oberste Ziel des Lebens ist, ignoriert Sinnzusammenhänge, die über das irdische Leben hinausgehen: Er schließt aus, dass eine Seele ein schweres Schicksal bewusst auf sich nimmt - viele Eltern behinderter Kinder haben es nicht bereut, eine schwierige Aufgabe angenommen zu haben, und berichten sogar von seelischer Bereicherung ihres Lebens. Und wer glaubt, er habe ein »Recht« auf gesunde Kinder und könne deshalb »Ausschussware« vorher testen und vernichten lassen, ist größenwahnsinnig, denn er setzt sich an die Stelle Gottes. Er leistet damit, bewusst oder
unbewusst, einer zukünftigen Menschenzüchtung Vorschub.
Dass solche ethischen Forderungen umstritten sind, bedeutet nicht, dass sich daraus keine rechtlichen Konsequenzen ergeben:
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Die erste besteht darin, dass der Streit nur durch das Parlament entschieden werden kann. Die demokratische Verfassung verlangt, dass alle wesentlichen gesellschaftspolitischen Fragen, insbesondere wenn sie Grundwerte betreffen, durch den Gesetzgeber selbst geregelt werden. Ethikräte und andere Kommissionen, mögen sie auch noch so hochkarätig besetzt sein, dürfen dem
Gesetzgeber diese Entscheidung nicht abnehmen, auch nicht durch bloße »Empfehlungen«, denen sich dann alle ehrfurchtsvoll beugen.
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Bei der Entscheidung über den gentechnischen Umgang mit menschlichen Embryonen werden vor allem zwei Verfassungsgebote von Bedeutung, die ethischen Überlegungen Raum geben: der Schutz des Lebens und der Schutz der Würde des Menschen. Auf den Lebensschutz berufen sich auch all jene, die verlangen, dass alle nur erdenklichen Mittel der modernen Medizin eingesetzt werden müssen, um körperlichen Krankheiten zu begegnen und das menschliche Leben zu verlängern. Soweit dabei
Stammzellen von Embryonen eingesetzt werden sollen, begegnen diese therapeutischen Ziele dem Schutz und der Würde des werdenden Menschenlebens. Das Bundesverfassungsgericht war bei seinen Entscheidungen zum Schwangerschaftsabbruch noch nicht
gezwungen, darüber zu entscheiden, ob dieser Schutz bereits im Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei und Samenzelle gilt. Das Gericht meint allerdings, dass »Erkenntnisse der medizinischen Anthropologie
nahe legen«, dass menschliches Leben bereits in diesem Zeitpunkt entsteht und nach den Geboten der Verfassung zu schützen ist. So gesehen dürfte sich die Forschung an Embryonen und die Gewinnung von Stammzellen, bei der Embryonen zugrunde gehen, nicht nur ethisch, sondern auch verfassungsrechtlich verbieten.
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Dies gilt auch für die Präimplantationsdiagnose: Sie selektiert Embryonen, aus denen ein Mensch werden würde, weil dieser Mensch mit Erbdefekten behaftet wäre. Die Selektion vernichtet werdendes Leben, das dem Lebensschutz der Verfassung unterliegt. Das Argument, dass es sich um »krankes Leben« handelt, nimmt diesen Schutz nicht weg. Beim Schwangerschaftsabbruch gehen die Juristen davon aus, dass der Schutz der Mutter, die die Austragung eines psychisch oder physisch schwerkranken Kindes nicht aushalten würde, dem Schutz des werdenden Lebens vorgeht. Deshalb wird bei der Pränataldiagnose die Unterbrechung der Schwangerschaft auch nach drei Monaten von der Rechtsordnung zwar als Unrecht gewertet, aber nicht unter Strafe gestellt. Bei der jetzt diskutierten Diagnose vor Einpflanzung des Embryos in den Mutterleib wird der Konflikt gewissermaßen ausgelagert: Leben wird hier wie dort vernichtet; ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass bei der Schwangeren das Unvermögen, einen Schicksalsschlag zu tragen, für straffrei erklärt wird, während hier Schicksal gespielt wird.
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Was für das im Mutterleib entstehende Leben gilt, gilt im Prinzip auch für den noch im Reagenzglas befindlichen Embryo: Auch er schickt sich an, zum Organismus für menschliches Leben zu werden. Und nicht nur das: Es handelt sich nach Meinung vieler um den Organismus, in dem eine zur Inkarnation drängende Seele ihre irdische Hülle sucht - auch wenn eine künstliche Befruchtung nicht dem Naturgesetz entspricht, sondern aus dem Eigenwillen des Menschen kommt.
Soweit bei der ethischen Abwägung Gesichtspunkte ins Spiel kommen, die über das irdische Leben und die irdische Würde hinausführen, dürfen sie nicht unberücksichtigt bleiben. Eine Verfassung, die in ihrem Vorspruch an die »Verantwortung vor Gott und den Menschen« erinnert, erlaubt bzw. gebietet es dem Gesetzgeber, bei seinen Entscheidungen über Konfliktlagen auch weltanschauliche Dimensionen einzubeziehen, die über das hinausgehen, was in Raum und Zeit sichtbar ist. Die Wertordnung des Grundgesetzes schützt nicht nur das, was jedermann »versteht«, sondern hat auch auf Möglichkeiten Rücksicht zu nehmen, die nicht beweisbar sind, aber für das Weltbild vieler Menschen wichtig sind. Weltanschauliche Neutralität bedeutet nicht, von einer materialistischen
Betrachtungsweise ausgehen zu müssen.
Deshalb ist bei der Frage, inwieweit ein Embryo Schutz verdient, auch zu berücksichtigen, dass er nach Auffassung vieler das Gefährt einer unsterblichen Seele ist, die den Weg zur Erde sucht. Und deshalb ist auch bei der rechtlichen Abwägung, wie der Konflikt zwischen dem Wunsch nach gesunden Kindern und dem Schutz des Lebens zu lösen ist, zu berücksichtigen, dass Krankheiten nicht eine Art Maschinendefekt darstellen, sondern mit seelischen Ursachen zu tun haben, die mitunter auch aus früheren Einverleibungen stammen und die in einem neuen Erdenleben bereinigt werden wollen.
Krankheit ist eine Anfrage an uns, diese Ursachen, die in seelischen Fehlhaltungen liegen, zu erkennen und zu überwinden. Christen tun dies mit der inneren Kraft des Christus Gottes, die in jeder Menschenseele wohnt.
(Matthias Holzbauer)
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Hintergrund:
Was geschieht bei der Zeugung?
»Durch den Akt der Zeugung rufen gleichsam der Zeugende und die Empfangende eine Seele an, die der Schwingungsart beider, des Zeugenden und der Empfangenden, entspricht.« »Die Seele geht zur Inkarnation und strahlt ihre mitgebrachten Informationen, das Positive und das Negative, in den Embryo, der sich allmählich zu einer physischen Hülle der Seele aufbaut. Was in der Seele gespeichert ist, das wird zum Erbgut des Menschen. Am Aufbau der Zellstruktur und des Genmaterials des Embryos sind auch die Eltern mitbeteiligt.«
Aus: »Sein Auge – die Buchhaltung Gottes, der Mikrokosmos im Makrokosmos«, S. 116, S. 171,
Verlag DAS WORT, Tel. 09391/504-135, Fax -133,
http://www.das-wort.com/deutsch/mensch-und-kosmos/sein-auge---die-buchhaltung-gottes.php |
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Hintergrund:
Das Ziel der Genmanipulation
»Blicken wir in unsere Welt. Was wollen viele
Wissenschaftler? Durch Genmanipulationen wollen sie Menschen schaffen,
weil ihnen bloße Zeugungen zu unsicher geworden sind, denn das
Genmaterial steht unter den Wirkungen der von der Menschheit geschaffenen
Ursachen, und die Chancen werden immer geringer, dass gesunde und
widerstandsfähige Körper gezeugt werden können, die auf der
verunreinigten Erde und in der zerstörten Atmosphäre lebensfähig sind.
Das Alte, so erkennt die Wissenschaft, taugt nichts mehr, also muss Neues
her. Auf dem Wege der Genmanipulation, so meint man, sei es möglich, eine
neue Erde, neue Menschen und einen neuen ´Himmel` ... zu schaffen.«
Aus: »Sein Auge – die Buchhaltung Gottes, der
Mikrokosmos im Makrokosmos«, S. 114,
Verlag DAS WORT, Tel. 09391/504-135, Fax -133,
http://www.das-wort.com/deutsch/mensch-und-kosmos/sein-auge---die-buchhaltung-gottes.php |
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Stammzellen von
Embryonen:
Im Frühstadium kann sich aus den wenigen Zellen eines Embryos noch alles entwickeln (»totipotente« Zellen). Später findet eine tendenzielle Festlegung statt, es bilden sich »pluripotente« Stammzellen, die noch mehrere, aber nicht mehr alle Entwicklungsmöglichkeiten haben. Forscher hoffen, Körpergewebe oder ganze Organe mit Hilfe solcher Zellen züchten zu können. Bei einer Entnahme von pluripotenten Stammzellen stirbt der Embryo. Die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz verboten; in der Schweiz darf man allerdings aus abgetriebenen Föten Stammzellen entnehmen.
Adulte
Stammzellen:
In Blut, Knochenmark, Leber usw. des erwachsenen (adulten) Körpers finden sich ebenfalls Stammzellen, die sich bei Bedarf - z. B. bei einer Verletzung - in unterschiedlicher Richtung entwickeln können.
Forschung mit Stammzellen, gleich ob embryonal oder adult, ist meist mit Genmanipulation
verbunden.
Pränataldiagnostik: Während der Schwangerschaft wird Fruchtwasser entnommen und genetisch untersucht. Auch die Ultraschall-Untersuchung kann bereits Aufschluss über mögliche Behinderungen geben. Bei Erbkrankheit oder drohender Behinderung darf abgetrieben werden, wenn die Austragung der Schwangerschaft die Mutter psychisch oder physisch überfordern würde. Dieses Verfahren ist bei Schwangerschaftsuntersuchungen bereits die Regel.
Präimplantations-Diagnostik:
Nach einer Befruchtung im Reagenzglas werden die entstandenen Embryonen in einem sehr frühen Stadium genetisch untersucht, »unerwünschte« aussortiert. Solange die Zellen noch »totipotent« sind, kann auch nach der Entnahme von Zellen zur Untersuchung ein vollständiger Mensch entstehen. Dieses sehr teure Verfahren ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz verboten, in Großbritannien, Belgien und den Niederlanden erlaubt. Weltweit sind bisher ca. 500 auf diese Weise »gengeprüfte« Kinder zur Welt gekommen.
Befruchtung im Reagenzglas
(In-vitro-Fertilisation):
Eine Eizelle wird im Reagenzglas mit Spermien befruchtet und dann in die Gebärmutter eingesetzt. Diese Prozedur geht meist mit Hormonbehandlung einher; Mehrlingsgeburten oder aber selektive Abtreibung »überzähliger« Embryonen im Mutterleib sind in vielen Ländern keine Seltenheit. Mit ihr wurde nach Erkenntnis von Befürwortern der neuen Techniken bereits ein »Rubikon« überschritten.
Therapeutisches
Klonen:
Die Erbanlagen eines kranken Menschen werden in eine vorher entkernte befruchtete Eizelle hineinmanipuliert. Es entsteht ein Embryo, dem dann Stammzellen entnommen werden. Der Embryo stirbt dadurch. Aus den Stammzellen werden durch entsprechende Genmanipulation Organe, Gewebeteile oder Medikamente hergestellt, die dem Kranken fehlen. Steckt noch in den Kinderschuhen, in einigen Ländern wird aber schon geforscht. |
Journal Das Friedensreich, Ausgabe Nr. 7/01
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