Wie lange noch?

Der Staat als Kirchendiener

»Sag mir wo die Gelder sind, wo sind Sie geblieben...?«In keinem Land der Welt ist das Verhältnis von Staat und Kirche durch so viele Merkwürdigkeiten und Widersprüche geprägt wie in Deutschland. In der Verfassung steht der Satz: »Es besteht keine Staatskirche.« Also eine Trennung von Staat und Kirche? Da der Staat für die Kirchen die Steuern einzieht, kann davon kaum die Rede sein, weshalb die Verfassungsjuristen etwas verschroben von einer »hinkenden Trennung« sprechen. Wer dabei hinkt, zeigt sich auch noch in anderem Zusammenhang: Der Staat unterstützt die Kirchen jährlich mit 17 Milliarden DM aus dem allgemeinen Steuersäckel, was den Kirchen die Möglichkeit gibt, die Fassade einer Volkskirche trotz leerer Kirchenbänke aufrecht zu erhalten. Ein weiteres Hinkebein des als weltanschaulich neutral konzipierten Staates ist der von ihm organisierte und finanzierte Religionsunterricht an staatlichen Schulen, der neuerdings wieder in der Öffentlichkeit von sich reden machte.

Kirchliches Monopol an Schulen?

Es handelt sich um ein Überbleibsel aus einer Zeit, in der das Staatsvolk mit dem Kirchenvolk weitgehend identisch war. Die katholische bzw. evangelische Religionsstunde ist Pflichtfach, von dem man sich nur durch ausdrückliche Erklärung der erziehungsberechtigten Eltern entbinden lassen kann, um statt dessen an einem Ethikunterricht teilzunehmen. Ausnahmen sieht das Grundgesetz nur für Länder vor, in denen 1949 bereits eine andere Regelung galt. Darauf berufen sich Bremen, Berlin und in Aufsehen erregender Form nunmehr Brandenburg: Nachdem dort nur mehr 20 % der Bevölkerung einer der beiden Großkirchen angehören, wurde anstelle des katholischen oder evangelischen Religionsunterrichts das Schulfach »Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde» (LER) eingerichtet, in dem den Schülern Kenntnisse über Religionen, Weltanschauungen und Kulturen vermittelt werden und das Nachdenken über Fragen der Lebensorientierung angeregt wird. Die Kirchen sollten die Möglichkeit erhalten, sich an der Ausgestaltung dieses Unterrichts zu beteiligen; nur sollten sie ihre eigene Religion nicht mehr als Pflichtfach erhalten. Wer in katholischer oder evangelischer Religionslehre unterrichtet werden will, muss sich hierfür ausdrücklich anmelden und vom allgemeinen Lebenskundeunterricht abmelden - also genau umgekehrt wie in den alten Bundesländern. Im Unterschied zu diesem nimmt im Osten Deutschlands nur ein kleiner Teil der Schüler am kirchlichen Religionsunterricht teil, denn 3/4 der Bevölkerung sind konfessionslos. Die Kirchen unterrichteten die Kinder bis zur Wiedervereinigung in gemeindeeigenen Räumen außerhalb der Unterrichtszeit.
Für einen weltanschaulich neutralen Staat wäre das eigentlich die ideale Lösung - so dachte man jedenfalls in Brandenburg, auch in kirchlichen Kreisen. Doch man hatte die Rechnung ohne die westdeutschen Bischöfe gemacht, die nun vor dem Bundesverfassungsgericht auch für Brandenburg das Monopol ihres Religionsunterrichts an staatlichen Schulen verlangen. Sie haben Angst, das Brandenburger Beispiel könnte Schule machen. Ihre Argumente sind freilich höchst fragwürdig: Der Verzicht auf den kirchlichen Religionsunterricht als Pflichtfach reduziere die Bildungsaufgabe der Schule auf unverantwortliche Weise, polterte der Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche, Manfred Kock. Womöglich hat er dabei an einen evangelischen Lehrplan für die 9. Klasse gedacht, nach dem den Schülern beizubringen ist, dass bei neuen religiösen Bewegungen »Realitätsverlust, Profitinteresse und Psychoterror« vorherrschen. Und seinem katholischen Kollegen Kardinal Lehmann von der Deutschen Bischofskonferenz fiel nichts Besseres ein, als dass der Umgang mit Geschichte und Kultur ein Minimum an »Kenntnis wenigstens der Grundlagen der christlichen Religion« voraussetze. Man möchte meinen, dass gerade dies in einem »Religionskunde«-Unterricht besser vermittelt wird als durch einen kirchlichen Missionsunterricht. Bei diesem müssen bekanntlich ganze Jahrhunderte »christlichen« Handelns möglichst hurtig durchgenommen werden, weil es Dank kirchlicher Hexen- und Ketzerverbrennungen, päpstlicher Kreuzzüge und kirchlicher Missionierung Eingeborener so blutig zuging. 
Übrigens wäre es auch einmal eine Frage wert, ob die heutigen Inhalte katholischer und evangelischer Religionslehre in jeder Hinsicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind: Man denke etwa an die Leugnung des freien Willens durch Luther. Mit der Menschenwürde des Art. 1 und der freien Entfaltung der Persönlichkeit des Art. 2 des Grundgesetzes hat Derartiges nichts mehr zu tun. Ethik und Rechtsordnung leben davon, dass der Mensch sich frei entscheiden und frei bestimmen kann und nicht lediglich eine Marionette Gottes ist, die, für den Himmel oder die Hölle vorherbestimmt, ihr Schicksal durch eigenes Zutun nicht wenden kann. Auch bei den Katholiken geraten Grundwerte der Verfassung ins Schleudern: Die Lehre von der ewigen Verdammnis sündiger Menschen, die Kindern und Jugendlichen vermittelt wird, fördert kaum eine gesunde und freiheitliche seelische Entwicklung. Sie ist eher ein Nährboden für Depressionen und Ängste. Die davon Verfolgten knien nicht nur in Beichtstühlen, sondern sitzen auch in den Wartezimmern der Psychotherapeuten, bei denen ekklesiogene Neurosen inzwischen zum gängigen Fachbegriff wurden. Dies ist freilich nicht Gegenstand des Karlsruher Prozesses - noch nicht, wäre zu ergänzen, denn eines nicht mehr allzu fernen Tages wird man auch bei den Kirchen öffentlich zur Diskussion stellen müssen, was man so gerne bei religiösen Minderheiten prüft: Inwieweit ist der Umgang einer Konfession mit ihren Anhängern mit Menschenwürde und Freiheit vereinbar?

Thron ohne Altar

Insofern war Bundeskanzler Gerhard Schröder gut beraten, als er das Ansinnen eines unterfränkischen Dekans der Evang.-luth. Kirche in Bayern ablehnte, das neue Kanzleramt kirchlich einsegnen zu lassen. Dekan Wehrwein aus Lohr, der nicht zuletzt durch seine Proteste gegen den Hinweis auf die KZ-Opfer der Zeugen Jehovas bekannt wurde, hat es in einem Brief an den Kanzler bedauert, »dass der Einzug in das neue Gebäude ohne kirchliche Beteiligung stattfand«. In Bayern sei es selbstverständlich, »dass auch öffentliche Gebäude und Arbeitsräume mit einer kurzen Segenshandlung in Dienst genommen werden«, schrieb der Lutheraner. Doch das neue Bundeskanzleramt bleibt uneingeweiht. Dafür weihte der Kanzler den unterfränkischen Dekan in die Verfassung ein, indem er ihm schreiben ließ: »Es könnte als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates gesehen werden, wenn bei einem staatlichen Akt der Weltanschauung nur eines Teils der Bevölkerung besondere Bedeutung beigelegt werden würde.« Das sind Töne, an die sich die kirchlichen Herren erst noch gewöhnen müssen. Ihre Gefolgsleute im evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU drohen dem Kanzler nun mit dem Psalm 127: »Wo der Herr nicht das Haus baut, so arbeiten umsonst, die daran bauen.» Es dauert eben einige Zeit, bis man in kirchlichen Kreisen endlich merkt, dass weder Gott noch der Staat von der Kirche gepachtet ist.

Es bleibt in der Familie

Im Gegensatz zu Berlin scheint in München die Liaison zwischen Politik und Kirche noch reibungslos zu funktionieren: Anders ist das spektakuläre Wirtschaftswunder des Deutschen Ordens Ende der 90er Jahre kaum zu erklären: Die katholischen Ordensbrüder hatten rechtzeitig den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber zum Laienbruder - »Familiare« - gemacht, der dafür sorgte, dass der Orden 1998 eine gemeinnützige Körperschaft des Öffentlichen Rechts wurde. Stoiber an seinen Kultusminister Zehetmaier: »Ich weiß, dass Dein Haus in den letzten Jahren die Körperschaftsrechte an Orden nur dann verliehen hat, wenn deren Mitgliederzahl deutlich über 200 lag. Der Deutsche Orden umfasst zwar nur knapp 30 Fratres und Patres, doch ist die Altersstruktur in diesem Orden sehr günstig ...« 
Der Kultusminister gab nach, der Orden wurde Körperschaft des Öffentlichen Rechts und dem Prior gelang es, mit dieser Position Kredite in Höhe von 350 Millionen Mark aufzunehmen. Jetzt kann er seine Schulden nicht mehr zurückzahlen, und mehrere tausend Mitarbeiter des klösterlichen Wirtschaftsimperiums stürzen in eine Existenzkrise. Normalerweise geht so eine Firma in Konkurs. Doch für kirchliche Körperschaften Öffentlichen Rechts ist dies gesetzlich nicht vorgesehen. Auch die Körperschaftsrechte kann man ihnen nicht mehr nehmen, da es an einer gesetzlichen Regelung hierfür fehlt. Jetzt taucht die Frage auf, wer für die Schulden aufkommt: Der Vatikan, der seine Aufsichtsrechte verletzte? Oder Ordensbruder Edmund, der seinen Kultusminister veranlasste, das Recht ein wenig zu beugen? Oder die bayerischen Steuerzahler, die ja inzwischen daran gewöhnt sind, dass ihr Ministerpräsident in Geldsachen leicht den Überblick verliert. Doch im Fall des Deutschen Ordens bleibt ja alles »familiare«. Kein Wunder, dass inzwischen auf Anweisung des Bayerischen Finanzministeriums bereits mehrere Millionen an die konkursreifen Ordensbrüder überwiesen wurden. 
 

Link: "Der Theologe Nr. 23" - Das Staatsross und sein kirchlicher Reiter


Journal Das Friedensreich, Ausgabe Nr. 8/01  

 


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