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Wie lange noch? Der Staat als Kirchendiener
Kirchliches Monopol an Schulen? Es handelt sich um ein Überbleibsel aus einer Zeit, in der das Staatsvolk mit dem Kirchenvolk weitgehend identisch war. Die katholische bzw. evangelische Religionsstunde ist Pflichtfach, von dem man sich nur durch ausdrückliche Erklärung der erziehungsberechtigten Eltern entbinden lassen kann, um statt dessen an einem Ethikunterricht teilzunehmen. Ausnahmen sieht das Grundgesetz nur für Länder vor, in denen 1949 bereits eine andere Regelung galt. Darauf berufen sich Bremen, Berlin und in Aufsehen erregender Form nunmehr Brandenburg: Nachdem dort nur mehr 20 % der Bevölkerung einer der beiden Großkirchen angehören, wurde anstelle des katholischen oder evangelischen
Religionsunterrichts das Schulfach »Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde» (LER) eingerichtet, in dem den Schülern Kenntnisse über Religionen, Weltanschauungen und Kulturen vermittelt werden und das Nachdenken über Fragen der Lebensorientierung angeregt wird. Die Kirchen sollten die Möglichkeit erhalten, sich an der Ausgestaltung dieses Unterrichts zu beteiligen; nur sollten sie ihre eigene Religion nicht mehr als Pflichtfach erhalten. Wer in katholischer oder evangelischer Religionslehre unterrichtet werden will, muss sich hierfür ausdrücklich anmelden und vom allgemeinen Lebenskundeunterricht abmelden - also genau umgekehrt wie in den alten Bundesländern. Im Unterschied zu diesem nimmt im Osten Deutschlands nur ein kleiner Teil der Schüler am kirchlichen Religionsunterricht teil, denn 3/4 der Bevölkerung sind konfessionslos. Die Kirchen unterrichteten die Kinder bis zur Wiedervereinigung in gemeindeeigenen Räumen außerhalb der Unterrichtszeit. Thron ohne Altar Insofern war Bundeskanzler Gerhard Schröder gut beraten, als er das Ansinnen eines unterfränkischen Dekans der Evang.-luth. Kirche in Bayern ablehnte, das neue Kanzleramt kirchlich einsegnen zu lassen. Dekan Wehrwein aus Lohr, der nicht zuletzt durch seine Proteste gegen den Hinweis auf die KZ-Opfer der Zeugen Jehovas bekannt wurde, hat es in einem Brief an den Kanzler bedauert, »dass der Einzug in das neue Gebäude ohne kirchliche Beteiligung stattfand«. In Bayern sei es selbstverständlich, »dass auch öffentliche Gebäude und Arbeitsräume mit einer kurzen Segenshandlung in Dienst genommen werden«, schrieb der Lutheraner. Doch das neue Bundeskanzleramt bleibt uneingeweiht. Dafür weihte der Kanzler den unterfränkischen Dekan in die Verfassung ein, indem er ihm schreiben ließ: »Es könnte als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates gesehen werden, wenn bei einem staatlichen Akt der Weltanschauung nur eines Teils der Bevölkerung besondere Bedeutung beigelegt werden würde.« Das sind Töne, an die sich die kirchlichen Herren erst noch gewöhnen müssen. Ihre Gefolgsleute im evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU drohen dem Kanzler nun mit dem Psalm 127: »Wo der Herr nicht das Haus baut, so arbeiten umsonst, die daran bauen.» Es dauert eben einige Zeit, bis man in kirchlichen Kreisen endlich merkt, dass weder Gott noch der Staat von der Kirche gepachtet ist. Im Gegensatz zu Berlin scheint in München die Liaison zwischen Politik und Kirche noch reibungslos zu funktionieren: Anders ist das spektakuläre Wirtschaftswunder des
Deutschen Ordens Ende der 90er Jahre kaum zu erklären: Die katholischen Ordensbrüder hatten rechtzeitig den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber zum Laienbruder - »Familiare« - gemacht, der dafür sorgte, dass der Orden 1998 eine gemeinnützige Körperschaft des Öffentlichen Rechts wurde. Stoiber an seinen Kultusminister Zehetmaier: »Ich weiß, dass Dein Haus in den letzten Jahren die Körperschaftsrechte an Orden nur dann verliehen hat, wenn deren Mitgliederzahl deutlich über 200 lag. Der Deutsche Orden umfasst zwar nur knapp 30 Fratres und Patres, doch ist die Altersstruktur in diesem Orden sehr günstig ...« Link:
"Der Theologe Nr. 23" - Das
Staatsross und sein kirchlicher Reiter |
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