Immunität für die USA?

Die Weltmacht und das Weltgericht

Die »einzige noch verbliebene Supermacht«, wie die Vereinigten Staaten gern apostrophiert werden, lässt die Muskeln wieder einmal kräftig spielen. Das ist seit der Bombardierung Jugoslawiens und dem Krieg in Afghanistan nichts Neues. Das weltweite Mitgefühl mit dem amerikanischen Schicksalsschlag des 11. September ließ die Kritik an völkerrechtlichen Fragwürdigkeiten des in Afghanistan begonnenen und als Fortsetzungsserie gedachten weltweiten Feldzugs verstummen. Die Europäer erklärten ihre »uneingeschränkte Solidarität« und gewöhnten sich an das kriegerische Vokabular des Texaners im Weißen Haus. Schließlich geht es dem Präsidenten um die Überwindung des Terrors, wo immer er auftritt, um den Kampf der Guten gegen die »Achse des Bösen«, auf der er gegenwärtig den Iran, den Irak und Nordkorea aufreiht. Der ehemals auch als Bibellehrer wirkende George W. Bush hat seine Mission: allen Schurkenstaaten dieser Welt die Waffen aus der Hand zu schlagen und auf dem Erdkreis für Recht und Ordnung zu sorgen.

Ein Schock für Europa

Vor solch weltumspannenden Machtansprüchen, gestützt auf Atomraketen und Dollarnoten, verblassen selbst die Cäsaren des antiken Rom zu Provinzfürsten. Die Legionäre des neuen Rom sind allgegenwärtig: Gestern am Golf, heute in Mittelasien, morgen im Irak. Je mächtiger der moderne Weltkaiser ist, umso wichtiger wird seine Moral – und die seiner Berater.
In diesem Punkt erleben die Europäer gegenwärtig so etwas wie einen Kulturschock: Endlich war es der Völkergemeinschaft gelungen, ein Weltgericht zu etablieren, vor dem sich Völkermörder, Kriegsverbrecher, Vergewaltiger und Folterer zu verantworten haben, auch wenn sie ihre Verbrechen im staatlichen Auftrag begingen oder gar als Generäle und Präsidenten den Auftrag selbst erteilten. Bisher hatte es nur Tribunale von Fall zu Fall gegeben– von den Kriegsverbrecherprozessen in Nürnberg und Tokio nach dem zweiten Weltkrieg bis zu den Tribunalen zur Aburteilung des Völkermords in Ruanda und der Verbrechen in Jugoslawien, die seit Jahren in Den Haag ihre Arbeit verrichten. Nun erblickte am 1. Juli 2002 ein Internationaler Strafgerichtshof das Licht der Welt, der ständig tagen soll, um Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen abzuurteilen, soweit sie nicht vom Staat der Täter verfolgt werden. Fast alle demokratisch regierten Staaten hatten dem Statut inzwischen zugestimmt – auch die USA durch seinen Präsidenten Clinton. Doch dessen Nachfolger erklärte die Unterschrift seines Vorgängers für null und nichtig und verlangte Immunität beim weltweiten Einsatz seiner Soldaten. Für den Fall, dass einer von ihnen vor dem Weltstrafgericht in Den Haag angeklagt oder gar zu diesem Zweck verhaftet würde, hält ein Gesetzentwurf des amerikanischen Senats ein geradezu gespenstisches Szenario bereit: Die Invasion in Holland, um den angeklagten Amerikaner notfalls zu befreien.
Dabei braucht man den Strand von Scheveningen gar nicht zu stürmen, wenn man Kriegsverbrechen im eigenen Land vor Gericht bringt. So sieht es das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ausdrücklich vor, der sich nur hilfsweise für zuständig erklärt, wenn ein Land Kriegsverbrechen als straffrei behandelt. Hat Amerika dies etwa vor? Oder fürchtet man, dass man in Zukunft nicht mehr so ungeniert wie noch in Belgrad Fernsehsender bombardieren oder in Afghanistan Gefangene massakrieren kann? Bekanntlich halten sich hartnäckige Gerüchte, dass bei der Tötung von Hunderten gefangener Taliban in der Festung Masar-i-Sharif und anderswo amerikanische Soldaten mitgewirkt haben.

Amerika erpresst UNO

Das alles wollen die Freunde Amerikas verständlicherweise nicht wahrhaben. Doch der nächste Schock wartete schon auf sie: Die USA weigerten sich, in Zukunft an UN-Missionen mitzuwirken, wenn deren Teilnehmer nicht Immunität erhalten. Etwaige Verbrechen bei UN-Missionen sollen in jedem Fall straffrei bleiben. Will Washington mit seinem Vetorecht im Sicherheitsrat die Friedensmissionen der Vereinten Nationen aushebeln - von Bosnien bis zum Kongo, von Syrien bis nach Eritrea? In 15 Ländern sind die Vereinten Nationen derzeit im Einsatz. Soll die Friedenssicherung dieser Welt in Zukunft nur mehr durch die Supermacht selbst stattfinden, wann und wo sie es gerade für richtig hält?
Um dies zu verhindern, vor allem um die Verlängerung des Bosnien-Mandats der UNO zu gewährleisten, gab der Sicherheitsrat dem amerikanischen Druck nach und fasste eine Resolution, wonach UN-Soldaten aus Ländern, die das Statut des Weltgerichts nicht ratifiziert haben, vor dem Tribunal Immunität genießen. Die Resolution ist zunächst auf 12 Monate beschränkt, ihre Verlängerung jedoch bereits angekündigt.
Damit wird das Statut des Weltgerichtshofs unterlaufen. Darin haben sich rund 130 Staaten verpflichtet, Kriegsverbrechen ausnahmslos zu verfolgen, wenn dies nicht im Heimatland der Täter geschieht. Der Beschluss des Sicherheitsrats durchlöchert dieses Vertragswerk auf völkerrechtswidrige Weise. Der belgische Außenminister Louis Michel sprach von einem »neuen Rückschlag für die Glaubwürdigkeit internationalen Rechts und für die abschreckende Wirkung des Internationalen Strafgerichtshofs«. Die deutsche Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin verurteilte »Sonderregelungen für starke Länder, insbesondere wenn es um die globale Verfolgung von schlimmsten Menschenrechtsverletzungen geht«. Die Süddeutsche Zeitung, das auflagenstärkste Blatt in Deutschland, wurde so deutlich wie selten: »Der so genannte Kompromiss, den der UN-Sicherheitsrat nun mit verlogener Einstimmigkeit beschloss, erlaubt es den EU-Staaten kaum, ihr Gesicht zu wahren. Allen gegenteiligen Beteuerungen aus London, Paris und Brüssel zum Trotz haben sie am Ende kapituliert vor dem brutalen Druck der USA ... Die Szene zeigt eine Supermacht, die rücksichtslos und unkontrolliert ihre eigenen Interessen lebt und dabei Gefahr läuft, zunehmend irrational zu agieren.«

Warten bis zum Jüngsten Tag?

Die Durchsetzung des Rechts gegen die Macht bedarf eines langen Atems – das ist in der Geschichte der Menschheit nichts Neues. Die Etablierung des Weltstrafgerichts durch die überwiegende Mehrheit der Staatengemeinschaft bleibt trotz oder gerade wegen der amerikanischen Querschüsse ein historisches Ereignis. Unabhängig von der ersten Gerichtsverhandlung, die noch länger auf sich warten lassen wird, hat diese Institution vor allem symbolische Bedeutung und eine beträchtliche Signalwirkung. Das Signal lautet: Mord und Folter verlieren nicht dadurch den Charakter von Verbrechen, dass sie von Staatsmännern angeordnet wurden. Die Moral der Macht weicht ein Stück weit der Macht der Moral, wenn ein Weltgericht Kriegsverbrecher jeder Rangordnung bedroht. Leider sind die strafrechtlichen Drohungen des Internationalen Gerichtshofs noch unvollkommen: Die Definition des strafbaren Angriffskriegs blieb bei der Fassung der Straftatbestände noch offen. Nach dem 11. September wird dies noch schwerer. Vorbeugende militärische Angriffe wurden wieder salonfähig – durch eine Überdehnung des Rechts auf Selbstverteidigung, das auch die UNO-Charta vorsieht. Der deutsche Verteidigungsminister sprach jüngst ganz ungeniert davon, dass man bei der Terrorbekämpfung auch Präventivschläge ins Auge fassen müsse. Auch so großformatige wie den Schlag auf den Irak?
Solange der Beginn völkerrechtswidriger Angriffskriege nicht zum strafbaren Verbrechen wird, bleibt die Verfolgung von Verbrechen nach Beginn des Krieges der Kampf gegen die Krankheitssymptome, nicht gegen die Krankheit selbst. Und solange sich die Supermacht Amerika gegen ein Weltgericht sträubt, demoralisiert sie die Weltordnung, die sie mit Waffengewalt herstellen und stabilisieren will. Das Weltgericht soll also warten. Solange, bis es vom Jüngsten Gericht überholt wird? (C. Sailer)


Journal Das Friedensreich, Ausgabe Nr. 8/02

 


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