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Leben retten! Leben
verlängern?
Sterben verboten?
Sterben gehört zum Leben
des Menschen – aber man spricht nicht gerne davon. Man würde es lieber
verdrängen, hinauszögern. Wer jedoch um jeden Preis Leben verlängern will,
schafft in vielen Fällen zusätzliches Leid.
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sich dieses Problem im
Laufe der letzten zehn Jahre verschärft. Ironischerweise geschah dies durch
einen Fortschritt der Medizin-Technik: Vor etwa zehn Jahren wurde nämlich zum
ersten Mal eine Magensonde (PEG*) durch die Bauchdecke gelegt.
Auch zuvor schon wurde mancherorts die Frage erörtert, ob man
bei einem offensichtlich im Sterben liegenden Menschen noch alles an moderner
Medizin einsetzen soll, was möglich ist. Ob es also sinnvoll ist, einen
sterbenden Menschen an alle möglichen Apparate und Schläuche anzuschließen. Gab
und gibt es nicht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass der
kranke oder alte Mensch seine letzten Stunden – wie in früherer Zeit – zu Hause
im Kreise der Angehörigen zubringen kann?
Um es gleich vorweg zu sagen, denn es ist ein ernstes und heikles Thema: Es gibt
hier keine allgemein gültigen Rezepte oder Empfehlungen. Es soll hier auch nicht
die Medizin mit ihren vielfältigen Möglichkeiten der Lebensrettung ins Abseits
gestellt werden. Jeder Mensch hat nun mal den freien Willen und sollte auch über
seine letzten Stunden selbst entscheiden.
Doch kann er das wirklich und in jedem Fall? Daran tauchen mehr
und mehr Zweifel auf. Kommen wir zurück zur PEG-Magensonde. Erst seit etwa
zehn Jahren ist es problemlos möglich, einen Menschen, der z. B. nicht mehr bei
Bewusstsein ist oder der keine Nahrung mehr zu sich nehmen kann, durch einen
Schlauch, der operativ durch die Bauchdecke in den Magen gelegt wird, künstlich
zu ernähren. Dies kann Leben retten – etwa, wenn ein Verunglückter ins Koma
gefallen ist, aus dem er dann wieder erwacht. Es gibt zahlreiche solcher Fälle.
Doch wie steht es mit einer über 90-jährigen Frau, die nach einem Schlaganfall
bewusstlos im Bett liegt, mit irreparablen Hirnschädigungen nach einem Infarkt
und Thrombosen im Gehirn? Sollte man sie künstlich ernähren? Oder in Ruhe
sterben lassen?
Der freie Wille ist
maßgeblich
Wie entscheiden Ärzte und Angehörige? Entscheidend ist nach der
Rechtslage der Wille des Patienten selbst. Ist der Patient nicht mehr in der
Lage, diesen Willen selbst zu äußern, soll der »mutmaßliche Wille« ermittelt
werden.
In dem gerade erwähnten Fall der über 90-jährigen Frau lag eine
»Patientenverfügung« vor, die sie vier Wochen vor der plötzlichen Krankheit
unterzeichnet hatte. Darin lehnte sie künstliche lebensverlängernde Maßnahmen ab
für den Fall, dass sie nicht mehr bei Bewusstsein wäre. In der Sendung »Sterben
verboten?« (ARD, 6.8.2003) wurde dieser Fall ausführlich dokumentiert. Trotz
dieser eindeutigen Patientenverfügung wurde die Tochter der Frau emotional unter
Druck gesetzt: Die Mutter sei, was Herz und Kreislauf angehe, in einem relativ
stabilen Zustand, man wolle eine Magensonde legen. Als die Tochter entgegnete,
dies hätte die Mutter nicht gewollt, wurde sie gefragt: »Wollen Sie, dass Ihre
Mutter verhungert oder verdurstet?« Doch die Tochter gab nicht klein bei: Sie
beriet sich mit ihrem Hausarzt und Rechtsanwalt und beantragte vor Gericht
zusätzlich eine »Betreuungsverfügung«, die ihr die Entscheidung über die
Behandlung ihrer Mutter zusprach.
Doch dann begannen erst die Schwierigkeiten: Die im Sterben liegende Mutter
musste die Klinik verlassen. Kaum ein Pflegeheim war bereit, sie ohne Magensonde
überhaupt aufzunehmen. Erst nach längerer Suche fand sie eine Einrichtung, in
der die Mutter in Ruhe sterben konnte.
Verlängertes Leben oder
längere Qual?
»Hunger ist
kein Schmerz, und gegen Durst kann man etwas tun«, sagt die Tochter dieser
Mutter, nachdem sie ihre Mutter in ihren letzten Tagen begleitet hatte und diese
friedlich hinüberging. Ihre Aussagen bestätigt eine Untersuchung, die vor kurzem
im New England Journal of Medicine (USA)
veröffentlicht wurde. Hier wurden Ärzte und Pflegekräfte befragt, welche
Erfahrungen sie mit Patienten gemacht hatten, die im Endstadium einer tödlichen
Krankheit die Aufnahme von Essen und Trinken verweigert hatten. 85 Prozent
dieser Patienten starben in einem Zeitraum von zwei Wochen, nachdem sie diesen
Entschluss getroffen hatten.
Doch sie starben nach Auskunft ihrer Pfleger nicht eines leidvollen Todes: Auf
einer Skala von 0 (für sehr schlecht) bis 10 (sehr friedlich) bewerteten sie das
Hinübergehen dieser Patienten mit bemerkenswerten 8 Punkten (Tagesspiegel, 21.8.2003). Die Patienten erhielten ausreichend Schmerzmittel und man half
ihnen z.B. mit befeuchteten Mund-Pflegestäbchen gegen die Trockenheit des
Mundes.
»Das Sterben beginnt damit, dass man nichts mehr isst und nichts mehr trinkt,
und das hat man zu akzeptieren«, sagt Dr. Albrecht Ohly, leitender Oberarzt
einer Intensivstation, in der erwähnten Fernsehsendung. Bis vor zehn Jahren war
dies eine Binsenweisheit – es gab schlicht keine andere Möglichkeit, als dies zu
akzeptieren. Doch nun werden Jahr für Jahr 120.000 PEG-Magensonden allein in
Deutschland gelegt – Tendenz steigend. Dr. Ohly bezeichnet jedoch die »Qual der
Zwangsernährung von Sterbenden« rundweg als »Unfug«.
Aktive Sterbehilfe ist
verboten
Und eine Qual kann es in der Tat sein. Im Film wird eine
91-jährige Frau gezeigt, die seit viereinhalb Jahren mit einer Magensonde in
einem Pflegeheim liegt. Nach einem Schlaganfall und einer halbseitigen Lähmung
war sie ins Krankenhaus eingeliefert worden. Nun dämmert sie, kaum bei
Bewusstsein, vor sich hin. Sie bekam durch die künstliche Ernährung einen
Abszess in der Mundhöhle, man musste ihr alle Zähne ziehen; durch das Liegen
bildeten sich zudem schmerzhafte Geschwüre. Andere Patienten leiden an
Entzündungen des Magens oder der Harnwege, an ständigem Erbrechen oder an
Blutungen.
»Man akzeptiert das Sterben nicht mehr als Möglichkeit der Lebensbeendung«, sagt
in der Fernsehsendung eine Hausärztin. Dabei ist die Rechtslage eindeutig, wie
Klaus Kutzer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D., erläutert:
»Verboten ist nur aktive Sterbehilfe, aber nicht, wenn man einen
Krankheitsverlauf der natürlichen Bestimmung überlässt und der Patient dann an
seiner Krankheit stirbt und nicht mehr medizinisch interveniert wird.« Natürlich
immer vorausgesetzt, der Patient selbst bzw., im Fall der Bewusstlosigkeit, die
Angehörigen stimmen zu.
Unsicherheit und
schlechtes Gewissen
Doch die sind häufig fehlinformiert oder überfordert, oder sie
folgen ihrem schlechten Gewissen, das ihnen eingibt, man müsse doch wenigstens
jetzt alles versuchen, nachdem man sich zu Lebzeiten vielleicht nicht immer so
um den alten Menschen gekümmert hat, wie man das hätte tun sollen. Auch viele
jüngere Ärzte sind unsicher, weil sie nichts falsch machen wollen und vielleicht
einen natürlichen Sterbevorgang noch gar nicht erlebt haben. Ältere
Krankenschwestern haben da oft mehr Lebenserfahrung. »Ist es nicht der Wunsch
jedes Menschen, bis 90 aktiv zu sein, und dann umzufallen?«, fragt eine
Stationsleiterin. »Und dann wird er als Notfall hier eingeliefert, erhält
maximale Intensivtherapie, wird zum Pflegefall gemacht, bekommt vielleicht noch
einen weiteren Schlaganfall – und wir sind da noch stolz?«
Bei intensiver Absprache zwischen Patient, Arzt, einer
Pflegestation vor Ort und den Angehörigen ist es in vielen Fällen durchaus
möglich, den sterbenden Menschen nicht ins Krankenhaus einzuliefern, sondern ihn
in der gewohnten häuslichen Umgebung in seinen letzten Stunden zu begleiten.
Falls jedoch ein akuter Notfall vorliegt, muss natürlich der Hausarzt oder ein
Notarzt gerufen werden. Die rechtlichen Bestimmungen müssen beachtet werden –
doch sie lassen Spielräume für den freien Willen, die vielfach nur wenig bekannt
sind.
Was ist gut für die Seele?
Aufgabe des Arztes ist es, Leben zu retten. Doch kann es seine
Aufgabe sein, Leben um jeden Preis zu verlängern? Und woran liegt es, dass diese
Frage nur selten gestellt wird? Liegt es daran, dass der Tod vielfach verdrängt
wird, weil er in ein oberflächlich geführtes Leben nicht hineinpasst? Hat es
damit zu tun, dass heute das Wissen um die Seele des Menschen und ihre Wanderung
vom Diesseits ins Jenseits kaum noch vorhanden ist? Der Mensch spürt oder ahnt
vielleicht, dass er im Innersten seines Wesens unsterblich ist, weil der Kern
seiner Seele nicht von dieser Welt ist. Doch dann projiziert er diese
Unsterblichkeits-Sehnsucht auf das äußere Leben des Körpers und versucht
krampfhaft, dieses zu verlängern. Der Seele ist aber im Rhythmus der Gestirne
nur eine bestimmte Spanne des Lebens im Körper beschieden. Die Seele des
Menschen selbst hat, als sie in früheren Einverleibungen in einem anderen Körper
gelebt hat, durch ihr Verhalten dieses jetzige Leben vorgeprägt, in dem sie nun
bestimmte Lernschritte auf dem Weg zu Gott tun sollte.
Innerhalb einer gewissen Spanne am Ende des Lebens ist es
vorgesehen, dass die Seele den Körper wieder verlässt, um im »Jenseits« (das für
die Seele ein »Diesseits« ist) weiter zu wachsen und zu reifen – und sich später
eventuell in einen neuen Erdenkörper wieder einzuverleiben. Doch was geschieht,
wenn der Mensch, obwohl er bereits im Sterben lag, noch auf Jahre hinaus
künstlich am Leben gehalten wird? Wird hier nicht unter Umständen eine Seele im
Körper festgehalten, obwohl sie eigentlich weiterziehen möchte?
Das Leben der Seele im Erdenkörper ist ein Geschenk Gottes, das
in rechter Weise genützt werden sollte. Doch die materielle Existenz ist nicht
das Ziel des Lebens, sondern nur eine Durchgangsstation auf dem Weg zu Gott. Wo
diese Gedanken Fuß fassen, dort kann sich auch wieder ein natürlicher,
verständnisvoller und hilfreicher Umgang mit dem Sterben und den sterbenden
Menschen einstellen. (Matthias Holzbauer)
* PEG = perkutane endoskopisch kontrollierte Gastrostomie
Link:
HG Naturklinik, Löwensteinstraße 12-15, 97828 Marktheidenfeld, inclusive
Palliativstation, www.naturklinik.com - Das Ärzteteam der HG Naturklinik
Michelrieth besteht aus Ärzten verschiedener Fachrichtungen (Innere Medizin,
Kardiologie, Allgemeinmedizin, Kinder- und
Jugendpsychiatrie).
Alle Ärzte haben eine Zusatzausbildung in Naturheilverfahren. Zum Klinikteam
gehören examinierte Krankenschwestern, Physiotherapeuten, Psychologen,
Sozialarbeiter, Arzthelferinnen u.v.m.
Empfehlungen zum Weiterlesen:
- Die
verschwiegenen Leiden von Organspender und Organempfänger -
http://www.theologe.de/theologe17.htm
-
Bücher zum
Thema Gesundheit und Heilung im Gabriele-Verlag Das Wort:
http://www.das-wort.com/deutsch/ganzheitsheilung/index.php
- Jeder stirbt für sich allein -
http://www.das-wort.com/deutsch/leben-nach-dem-tod/jeder-stirbt-fuer-sich-allein.php 
AKTUELLE
ÜBERTRAGUNG im Palmensaal der Sophia-Universität, Altfeld, Max-Braun-Straße 2,
97828 Marktheidenfeld; Freitag, den 6. Januar 2012, 19.30 Uhr -
DAS URLICHT
FÜR ALLE MENSCHEN - Entwickle die Selbstheilungskräfte in dir; Eintritt
frei; Weitere Termine im Laufe des Jahres 2012 bitte erfragen; Informationstelefon: 09391/504138
Journal Das Friedensreich, Ausgabe Nr. 10/03 |