Leben retten! Leben verlängern?

Sterben verboten?

Sterben gehört zum Leben des Menschen – aber man spricht nicht gerne davon. Man würde es lieber verdrängen, hinauszögern. Wer jedoch um jeden Preis Leben verlängern will, schafft in vielen Fällen zusätzliches Leid.

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sich dieses Problem im Laufe der letzten zehn Jahre verschärft. Ironischerweise geschah dies durch einen Fortschritt der Medizin-Technik: Vor etwa zehn Jahren wurde nämlich zum ersten Mal eine Magensonde (PEG*) durch die Bauchdecke gelegt.

Auch zuvor schon wurde mancherorts die Frage erörtert, ob man bei einem offensichtlich im Sterben liegenden Menschen noch alles an moderner Medizin einsetzen soll, was möglich ist. Ob es also sinnvoll ist, einen sterbenden Menschen an alle möglichen Apparate und Schläuche anzuschließen. Gab und gibt es nicht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass der kranke oder alte Mensch seine letzten Stunden – wie in früherer Zeit – zu Hause im Kreise der Angehörigen zubringen kann?
Um es gleich vorweg zu sagen, denn es ist ein ernstes und heikles Thema: Es gibt hier keine allgemein gültigen Rezepte oder Empfehlungen. Es soll hier auch nicht die Medizin mit ihren vielfältigen Möglichkeiten der Lebensrettung ins Abseits gestellt werden. Jeder Mensch hat nun mal den freien Willen und sollte auch über seine letzten Stunden selbst entscheiden.

Doch kann er das wirklich und in jedem Fall? Daran tauchen mehr und mehr Zweifel auf. Kommen wir zurück zur PEG-Magensonde. Erst seit etwa zehn Jahren ist es problemlos möglich, einen Menschen, der z. B. nicht mehr bei Bewusstsein ist oder der keine Nahrung mehr zu sich nehmen kann, durch einen Schlauch, der operativ durch die Bauchdecke in den Magen gelegt wird, künstlich zu ernähren. Dies kann Leben retten – etwa, wenn ein Verunglückter ins Koma gefallen ist, aus dem er dann wieder erwacht. Es gibt zahlreiche solcher Fälle.
Doch wie steht es mit einer über 90-jährigen Frau, die nach einem Schlaganfall bewusstlos im Bett liegt, mit irreparablen Hirnschädigungen nach einem Infarkt und Thrombosen im Gehirn? Sollte man sie künstlich ernähren? Oder in Ruhe sterben lassen?

Der freie Wille ist maßgeblich

Wie entscheiden Ärzte und Angehörige? Entscheidend ist nach der Rechtslage der Wille des Patienten selbst. Ist der Patient nicht mehr in der Lage, diesen Willen selbst zu äußern, soll der »mutmaßliche Wille« ermittelt werden.
In dem gerade erwähnten Fall der über 90-jährigen Frau lag eine »Patientenverfügung« vor, die sie vier Wochen vor der plötzlichen Krankheit unterzeichnet hatte. Darin lehnte sie künstliche lebensverlängernde Maßnahmen ab für den Fall, dass sie nicht mehr bei Bewusstsein wäre. In der Sendung »Sterben verboten?« (ARD, 6.8.2003) wurde dieser Fall ausführlich dokumentiert. Trotz dieser eindeutigen Patientenverfügung wurde die Tochter der Frau emotional unter Druck gesetzt: Die Mutter sei, was Herz und Kreislauf angehe, in einem relativ stabilen Zustand, man wolle eine Magensonde legen. Als die Tochter entgegnete, dies hätte die Mutter nicht gewollt, wurde sie gefragt: »Wollen Sie, dass Ihre Mutter verhungert oder verdurstet?« Doch die Tochter gab nicht klein bei: Sie beriet sich mit ihrem Hausarzt und Rechtsanwalt und beantragte vor Gericht zusätzlich eine »Betreuungsverfügung«, die ihr die Entscheidung über die Behandlung ihrer Mutter zusprach.
Doch dann begannen erst die Schwierigkeiten: Die im Sterben liegende Mutter musste die Klinik verlassen. Kaum ein Pflegeheim war bereit, sie ohne Magensonde überhaupt aufzunehmen. Erst nach längerer Suche fand sie eine Einrichtung, in der die Mutter in Ruhe sterben konnte.

Verlängertes Leben oder längere Qual?

»Hunger ist kein Schmerz, und gegen Durst kann man etwas tun«, sagt die Tochter dieser Mutter, nachdem sie ihre Mutter in ihren letzten Tagen begleitet hatte und diese friedlich hinüberging. Ihre Aussagen bestätigt eine Untersuchung, die vor kurzem im New England Journal of Medicine (USA) veröffentlicht wurde. Hier wurden Ärzte und Pflegekräfte befragt, welche Erfahrungen sie mit Patienten gemacht hatten, die im Endstadium einer tödlichen Krankheit die Aufnahme von Essen und Trinken verweigert hatten. 85 Prozent dieser Patienten starben in einem Zeitraum von zwei Wochen, nachdem sie diesen Entschluss getroffen hatten.
Doch sie starben nach Auskunft ihrer Pfleger nicht eines leidvollen Todes: Auf einer Skala von 0 (für sehr schlecht) bis 10 (sehr friedlich) bewerteten sie das Hinübergehen dieser Patienten mit bemerkenswerten 8 Punkten (Tagesspiegel, 21.8.2003). Die Patienten erhielten ausreichend Schmerzmittel und man half ihnen z.B. mit befeuchteten Mund-Pflegestäbchen gegen die Trockenheit des Mundes.
»Das Sterben beginnt damit, dass man nichts mehr isst und nichts mehr trinkt, und das hat man zu akzeptieren«, sagt Dr. Albrecht Ohly, leitender Oberarzt einer Intensivstation, in der erwähnten Fernsehsendung. Bis vor zehn Jahren war dies eine Binsenweisheit – es gab schlicht keine andere Möglichkeit, als dies zu akzeptieren. Doch nun werden Jahr für Jahr 120.000 PEG-Magensonden allein in Deutschland gelegt – Tendenz steigend. Dr. Ohly bezeichnet jedoch die »Qual der Zwangsernährung von Sterbenden« rundweg als »Unfug«.

Aktive Sterbehilfe ist verboten

Und eine Qual kann es in der Tat sein. Im Film wird eine 91-jährige Frau gezeigt, die seit viereinhalb Jahren mit einer Magensonde in einem Pflegeheim liegt. Nach einem Schlaganfall und einer halbseitigen Lähmung war sie ins Krankenhaus eingeliefert worden. Nun dämmert sie, kaum bei Bewusstsein, vor sich hin. Sie bekam durch die künstliche Ernährung einen Abszess in der Mundhöhle, man musste ihr alle Zähne ziehen; durch das Liegen bildeten sich zudem schmerzhafte Geschwüre. Andere Patienten leiden an Entzündungen des Magens oder der Harnwege, an ständigem Erbrechen oder an Blutungen.
»Man akzeptiert das Sterben nicht mehr als Möglichkeit der Lebensbeendung«, sagt in der Fernsehsendung eine Hausärztin. Dabei ist die Rechtslage eindeutig, wie Klaus Kutzer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D., erläutert: »Verboten ist nur aktive Sterbehilfe, aber nicht, wenn man einen Krankheitsverlauf der natürlichen Bestimmung überlässt und der Patient dann an seiner Krankheit stirbt und nicht mehr medizinisch interveniert wird.« Natürlich immer vorausgesetzt, der Patient selbst bzw., im Fall der Bewusstlosigkeit, die Angehörigen stimmen zu.

Unsicherheit und schlechtes Gewissen

Doch die sind häufig fehlinformiert oder überfordert, oder sie folgen ihrem schlechten Gewissen, das ihnen eingibt, man müsse doch wenigstens jetzt alles versuchen, nachdem man sich zu Lebzeiten vielleicht nicht immer so um den alten Menschen gekümmert hat, wie man das hätte tun sollen. Auch viele jüngere Ärzte sind unsicher, weil sie nichts falsch machen wollen und vielleicht einen natürlichen Sterbevorgang noch gar nicht erlebt haben. Ältere Krankenschwestern haben da oft mehr Lebenserfahrung. »Ist es nicht der Wunsch jedes Menschen, bis 90 aktiv zu sein, und dann umzufallen?«, fragt eine Stationsleiterin. »Und dann wird er als Notfall hier eingeliefert, erhält maximale Intensivtherapie, wird zum Pflegefall gemacht, bekommt vielleicht noch einen weiteren Schlaganfall – und wir sind da noch stolz?«

Bei intensiver Absprache zwischen Patient, Arzt, einer Pflegestation vor Ort und den Angehörigen ist es in vielen Fällen durchaus möglich, den sterbenden Menschen nicht ins Krankenhaus einzuliefern, sondern ihn in der gewohnten häuslichen Umgebung in seinen letzten Stunden zu begleiten. Falls jedoch ein akuter Notfall vorliegt, muss natürlich der Hausarzt oder ein Notarzt gerufen werden. Die rechtlichen Bestimmungen müssen beachtet werden – doch sie lassen Spielräume für den freien Willen, die vielfach nur wenig bekannt sind.

Was ist gut für die Seele?

Aufgabe des Arztes ist es, Leben zu retten. Doch kann es seine Aufgabe sein, Leben um jeden Preis zu verlängern? Und woran liegt es, dass diese Frage nur selten gestellt wird? Liegt es daran, dass der Tod vielfach verdrängt wird, weil er in ein oberflächlich geführtes Leben nicht hineinpasst? Hat es damit zu tun, dass heute das Wissen um die Seele des Menschen und ihre Wanderung vom Diesseits ins Jenseits kaum noch vorhanden ist? Der Mensch spürt oder ahnt vielleicht, dass er im Innersten seines Wesens unsterblich ist, weil der Kern seiner Seele nicht von dieser Welt ist. Doch dann projiziert er diese Unsterblichkeits-Sehnsucht auf das äußere Leben des Körpers und versucht krampfhaft, dieses zu verlängern. Der Seele ist aber im Rhythmus der Gestirne nur eine bestimmte Spanne des Lebens im Körper beschieden. Die Seele des Menschen selbst hat, als sie in früheren Einverleibungen in einem anderen Körper gelebt hat, durch ihr Verhalten dieses jetzige Leben vorgeprägt, in dem sie nun bestimmte Lernschritte auf dem Weg zu Gott tun sollte.

Innerhalb einer gewissen Spanne am Ende des Lebens ist es vorgesehen, dass die Seele den Körper wieder verlässt, um im »Jenseits« (das für die Seele ein »Diesseits« ist) weiter zu wachsen und zu reifen – und sich später eventuell in einen neuen Erdenkörper wieder einzuverleiben. Doch was geschieht, wenn der Mensch, obwohl er bereits im Sterben lag, noch auf Jahre hinaus künstlich am Leben gehalten wird? Wird hier nicht unter Umständen eine Seele im Körper festgehalten, obwohl sie eigentlich weiterziehen möchte?

Das Leben der Seele im Erdenkörper ist ein Geschenk Gottes, das in rechter Weise genützt werden sollte. Doch die materielle Existenz ist nicht das Ziel des Lebens, sondern nur eine Durchgangsstation auf dem Weg zu Gott. Wo diese Gedanken Fuß fassen, dort kann sich auch wieder ein natürlicher, verständnisvoller und hilfreicher Umgang mit dem Sterben und den sterbenden Menschen einstellen. (Matthias Holzbauer)
 

* PEG = perkutane endoskopisch kontrollierte Gastrostomie
 


Link:
HG Naturklinik, Löwensteinstraße 12-15, 97828 Marktheidenfeld, inclusive Palliativstation, www.naturklinik.com - Das Ärzteteam der HG Naturklinik Michelrieth besteht aus Ärzten verschiedener Fachrichtungen (Innere Medizin, Kardiologie, Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie). Alle Ärzte haben eine Zusatzausbildung in Naturheilverfahren. Zum Klinikteam gehören examinierte Krankenschwestern, Physiotherapeuten, Psychologen, Sozialarbeiter, Arzthelferinnen u.v.m. 

 

 

 


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- Die verschwiegenen Leiden von Organspender und Organempfänger - http://www.theologe.de/theologe17.htm
- Bücher zum Thema Gesundheit und Heilung im Gabriele-Verlag Das Wort: http://www.das-wort.com/deutsch/ganzheitsheilung/index.php
- Jeder stirbt für sich allein -
http://www.das-wort.com/deutsch/leben-nach-dem-tod/jeder-stirbt-fuer-sich-allein.php
 








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Journal Das Friedensreich, Ausgabe Nr. 10/03



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