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In Österreich stellt Richter klar: Tiere sind keine »Sachen« mehr! Tierschutz vor Gericht Beinahe wäre er als »Hühnerdieb« bestraft worden, weil er sich
mitten in der Nacht in eine Legebatterie eingeschlichen und sieben der Tiere
mitgenommen hatte. Allerdings nicht, um sie zu schlachten und zu verspeisen,
sondern um sie den Tierärzten der Universitätsklinik Wien zu übergeben. Der
Täter war mit einer Kamera angerückt und hatte in einer Legebatterie bei St.
Pölten haarsträubende Zustände vorgefunden: Die Hühner dicht gedrängt, tote
Tiere mitten unter den lebenden, ein Teil schwer verletzt oder bereits sterbend. Ein Wendepunkt ist erreicht Balluch verteidigte sich mit dem Hinweis auf das neue Tierschutzgesetz der
Republik Österreich, das die Tiere als Mitgeschöpfe und deshalb als besonders
schützenswert bezeichnet. Das Gericht kam ins Nachdenken: Die Tat Balluchs
diente dem Schutz eines anerkannten Rechtsguts und sei deshalb nicht
strafwürdig. Legebatterien seien gesellschaftlich geächtet und als Tierquälerei
anerkannt. Die Rettung der Hühner war daher eine Tat im Sinne des Gemeinwohls
und von anerkannt positiver Gesinnung getragen. Das Ersturteil wurde aufgehoben
und der Tierschützer freigesprochen. |
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