Petition der Urchristen an den Deutschen
Bundestag
Schluss mit der
Diskriminierung!
Religions-
und Weltanschauungsfreiheit existiert in Deutschland nur mehr für die
Großkirchen. Gruppierungen, die nicht dazugehören, bekommen das Etikett
"Sekte" angeheftet, ein Schimpfwort, das sie zur öffentlichen
Diskriminierung freigibt - auch wenn sie sich noch so verfassungs- und
gesetzestreu verhalten. Das gilt vor allem für neue religiöse
Bewegungen.
Ängste werden geschürt
So unglaublich es für eine säkularisierte Gesellschaft und für einen
zur weltanschaulichen Neutralität verpflichteten Staat ist: Was an religiösen
Strömungen oder auch nicht religiös konzipierten Angeboten zur Lebensbewältigung in
Deutschland akzeptiert wird oder nicht, wird maßgeblich von den Amtskirchen bestimmt.
Brandmarken deren "Sektenbeauftragte" Konkurrenten in Sachen Religion und
Lebenshilfe durch das Verdikt, es handle sich um eine "Sekte", bricht der
jeweiligen Gruppierung der Boden unter den Füßen weg: Der Staat "warnt" vor
ihr in "Sektenberichten", die ohne vorherige Anhörung unbesehen kirchliche
Verleumdungen referieren; die Gemeinden verweigern öffentliche Veranstaltungsräume und
die Genehmigung von Info-Ständen; und ein Teil der Medien multipliziert die von
kirchlichen und neuerdings auch staatlichen "Sektenbeauftragten" geschürten
Ängste durch schlecht oder gar nicht recherchierte Sensationsberichte.

Die Religionsfreiheit steht nur auf dem Papier:
Manche werden
bevorzugt, andere diskriminiert.
All diese Erfahrungen machte in besonders krasser Form die
Glaubensgemeinschaft Universelles Leben.
Von den Gerichten als Religionsgemeinschaft anerkannt und von den zuständigen Behörden -
vom Bürgermeister bis zum Innenminister - als gesetzes- und verfassungstreu beurteilt,
wird sie dennoch wie eine Gruppe von Unberührbaren behandelt: Beantragen ihre Anhänger
als Landwirte staatliche Fördermittel für ökologischen Landbau, werden sie ihnen
verweigert, da die Gleichbehandlung es nicht gebiete, "den Staat seinen Feinden
auszuliefern" (so wörtlich in einem Bescheid). Wollen sie in Zeitungen Anzeigen für
religiöse Schriften oder Veranstaltungen aufgeben, wird dies aus "grundsätzlichen
Erwägungen" abgelehnt. Besucht eine städtische Kindergärtnerin Veranstaltungen
dieser Gemeinschaft, wird sie auf Betreiben der Ortspfarrer gefeuert.
Die endlose Reihe solcher und ähnlicher Diskriminierungen
veranlasste
die Gemeinschaft der Urchristen im
Universellen Leben nunmehr, sich im Wege einer umfangreichen
Petition, in der die jahrelange
Diskriminierung beschrieben wird, an den Deutschen Bundestag zu wenden.
Konsequenzen ziehen
Nachdem die Enquete-Kommission "Sog. Sekten und Psychogruppen"
des Deutschen Bundestags vor zwei Monaten festgestellt hat, dass von neuen religiösen
Bewegungen keine Gefahren für Staat und Gesellschaft ausgehen, wird es Zeit, daraus die
Konsequenzen zu ziehen. Dies fordert die Glaubensgemeinschaft, die an urchristliches
Gedankengut anknüpft, vor allem durch folgende Maßnahmen:
Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Untersuchung der verfassungswidrigen Behandlung
religiöser Minderheiten in Deutschland;
Überprüfung der privilegierten Rechtsstellung der Kirchen, die
ihren Status als öffentlich-rechtliche Körperschaften durch permanente Hetze gegen
Andersgläubige missbrauchen;

Sind Dome Bollwerke
gegen die Freiheit?
Sofortige Einstellung und Rücknahme der
staatlichen "Sektenberichte";
Unterbindung der Diskriminierung durch Aussperrung aus
öffentlichen Veranstaltungsräumen, durch Verweigerung von Info-Ständen und durch
öffentliche Warnungen durch Kommunalbeamte;
Einstellung der "Sektenfilme" und des
Anti-"Sekten"-Unterrichts in öffentlichen Schulen;
Staatliche Distanzierung vom bisherigen
Verhalten gegenüber religiösen Minderheiten und deren Rehabilitierung durch eine
öffentliche Entschuldigung für den Schaden, der den betroffenen Gemeinschaften
dadurch entstanden ist.
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