Der deutsche
Innenminister Schily hat mit seiner Anregung, den Muslimen in Deutschland gleiche Rechte
wie den Kirchen einzuräumen, die Großkirchen offenbar in arge Verlegenheit gebracht.
Deshalb verzichteten sie zunächst auf öffentliche Stellungnahmen.
Damit, so die Berliner Zeitung, solle wohl "der Eindruck
vermieden werden, die Kirche fürchte nur die Schmälerung ihres Einflusses."
Einstweilen beanstandet man lediglich, der Islam in Deutschland zerfalle in zu viele
unterschiedliche Richtungen und sei daher organisatorisch zu wenig greifbar.
Die bayerische Kultusministerin Monika Hohlmeier wies darauf hin,
dass diese Frage eigentlich Sache der Länder und nicht des Bundes sei. Außerdem gehe der
Islam "von der Einheit von Staat und Kirche aus - eine von einer modernen Demokratie
kaum zu akzeptierende Vorstellung."
Ist eine positive Einstellung zur Demokratie aber Bedingung für den
Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts, dann müsste man ihn der katholischen
Kirche wieder aberkennen. Denn noch Ende November sprach sich Papst Johannes Paul II.
energisch gegen eine "Demokratisierung der Kirche" aus.
Auch Luther vertrat Auffassungen, die, lebte er heute, den Staatsanwalt
auf den Plan rufen würden - dass man die Juden verfolgen, die Bauern und moslemischen
Türken umbringen und fremde Prediger dem Henker übergeben sollte.
Muss die Kirche ihre Privilegien wenigstens bald mit anderen
teilen? "Es geht um jede Menge Vorteile", so der Kölner
Kirchenrechtler Prof. Stephan Muckel. Die Erhebung von Kirchensteuern, die Befreiung von
anderen Steuern, finanzielle Subventionen in Höhe von etwa 17 Milliarden Mark für
Religionsunterricht, Theologenausbildung, staatliche Gehaltszahlungen an hohe kirchliche
Würdenträger, Privilegien im Baurecht und vieles mehr ... Wird dem Steuerzahler jetzt
allmählich bewusst, was er bisher schon bezahlen muss?
Gleiches Recht für alle - das kann man auch anders verstehen: Der Internationale
Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) hat bereits gefordert, die Trennung von
Staat und Kirche endlich konsequent durchzuführen und den Status einer Körperschaft
öffentlichen Rechts für alle Religionsgemeinschaften abzuschaffen, alle
Konkordate und Staatsverträge zu kündigen und Subventionen an jegliche Kirche
einzustellen.
Ein konsequenter Vorschlag. Denn kann der Staat Vereinigungen den
Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts zusprechen und auch noch Steuern für sie
eintreiben, wenn diese so mit Verbrechen behaftet sind wie die Kirchen? Ist dies mit dem
Rechtsstaat vereinbar?
Der Staat hat es offenbar grob fahrlässig unterlassen, die Vergangenheit
und das Verhalten der Kirchen bei der Abfassung des Grundgesetzes zu berücksichtigen.