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Kirchenaustritt: Wie geht das? Wie tritt man aus?
Der Kirchenaustritt ist gar nicht so kompliziert.
Lediglich einige lokale Einzel-Gepflogenheiten verunsichern manche
Menschen. Doch selbst in einem solchen Fall ist die mögliche Hürde
leicht zu überwinden, notfalls eben mit einem zweiten Anlauf. Oder man ruft zur
Sicherheit vorher noch mal dort an.
Im Prinzip geht man einfach mit dem Personalausweis während der
Bürozeiten zum Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland;
siehe 1) und tritt aus. Das
persönliche Erscheinen ist jedoch in Deutschland erforderlich. Dies ist
eine aus kirchlicher Sicht kluge Erschwernis, wenn z.B. bettlägerige
oder schwer gehbehinderte Menschen austreten möchten. Schaffen es diese
nicht mehr aus dem Haus, muss man für den Austritt einen Notar zu sich
in die Wohnung kommen lassen. Dies kostet natürlich ein paar Euro mehr,
doch auch so geht es, und man ist dann innerlich frei.
Zu den Einzelheiten:
1.) Sie gehen also mit Ihrem Personalausweis oder
Reisepass zu dem für Sie zuständigen
Amtsgericht (in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen)
oder zum Standesamt (im übrigen Deutschland). Eine Voranmeldung
ist nicht nötig. Erkundigen Sie sich einfach nach den Öffnungszeiten!
Hin und wieder wurde man früher gebeten, die Meldebescheinigung
des Wohnsitzes mit vorzulegen. Den aktuellen Wohnsitz findet der
Standesbeamte aber heute normalerweise auf seinem PC, da das
Einwohnermeldeamt in der Regel im selben Hause untergebracht ist.
Achtung: Wenn Sie verheiratet, verwitwet oder
geschieden sind, wird manchen Behörden auch nach Ihrem
Stammbuch gefragt oder nach den betreffenden Dokumenten, z.B. der
Heiratsurkunde, auf denen eine Konfessionszugehörigkeit vermerkt ist.
Notwendig sind diese Eintragungen in den eigenen Stammbuch-Unterlagen
jedoch nicht. Zur Sicherheit sollte man das Stammbuch, falls vorhanden,
mitnehmen.
Exakte Informationen je nach Bundesland in Deutschland und auch für die Länder
Österreich und Schweiz siehe bei
http://www.kirchenaustritt.de/

Nichts wie ab in die Freiheit!
Taufschein, Konfirmationsurkunde oder dergleichen
sind nicht nötig.
Denn: Der Austritt erfolgt beim Staat, nicht
bei der Kirche - immer noch. Oft wird jedoch auch nach dem Taufschein
gefragt, der dokumentiert, in welchem Pfarramt Sie in das Taufregister
eingetragen worden sind. Oder Sie werden mündlich befragt, wo Sie
getauft worden sind. Sie sollten hier in Ihrem eigenen Interesse diese
Frage richtig beantworten, damit auch im kirchlichen Taufregister ein Eintrag über
Ihren Kirchenaustritt gemacht werden kann. Die staatliche Behörde
informiert darauf hin die kirchliche.
Schon als Jugendlicher mit 14 Jahren kann man
in Deutschland selbstständig - ohne Zustimmung der Eltern - aus der Kirche austreten.
Zwischen 12 und 14 bedarf es de Zustimmung des Kindes und der Eltern.
Bis zum 12. Lebensjahr entscheiden die Eltern.
2.) In jeder Behörde gibt es Formulare für den
Austritt. Der Beamte sagt Ihnen genau, was Sie ausfüllen müssen und
liest Ihnen Ihre Angaben noch einmal vor - das gilt als Protokoll. Die
Gründe für den Austritt will er nicht wissen. In Berlin und Brandenburg ist der Austritt gratis. In anderen Bundesländern zahlen
Sie zwischen 5 € (zuletzt in Bremen) und 100 € Verwaltungsgebühr (in
einigen Kommunen in Baden-Württemberg; 60 € z.B. in Neudenau
im Landkreis Heilbronn; 100 € in Pforzheim) - nicht schön, aber wenig im Vergleich zu den
Tausenden, die man einspart. In Bayern gibt´s "Rabatt": Eine Person
zahlt 31 € (25 € für den Austritt, 6 € für die Bescheinigung), Ehepartner zusammen zahlen bei gleicher Konfession aber
nicht den doppelten Beitrag, sondern "nur" 41 €. Außerdem können alle
Kinder ohne Zusatzkosten gleich mit austreten.
Lassen Sie sich auf jeden Fall den Kirchenaustritt auf einer
Bescheinigung bestätigen, was nicht automatisch gemacht wird. Dies kostet
vielleicht noch ein paar Euro extra. Doch die Kirche hat in der jüngeren
Vergangenheit vor allem in Ostdeutschland in Spürhundmanier Taufregister
durchforstet und Bürger auch nachträglich zur Kirchensteuerzahlung heran
gezogen, deren
Namen in irgendeinem Taufregister gefunden wurden.
Können Sie für diesen Fall den Austritt dann nicht
nachweisen, kann es Ihnen passieren, dass Sie eventuell sogar rückwirkend
zur Kirchensteuerzahlung aufgefordert werden. Auch in Westdeutschland
ist Ihr Austritt nicht auf Dauer gespeichert, da die Daten meist nach
zehn Jahren gelöscht werden. Der Nachweis kann auch dann nötig werden, wenn
Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen. Wenn Sie z.B.
nach Berlin oder Brandenburg ziehen und keine Austrittsbescheinigung
vorlegen können, werden Sie dort unter Umständen wieder zur
Kirchensteuerzahlung verpflichtet. Einem Neubürger in Berlin ist dies z.B. passiert, bei dem die Kirche einen Taufregistereintrag aufgepürt
hatte und
dessen Austrittsunterlagen bei der Behörde längst geschreddert worden
waren (mehr zu
diesem Skandal siehe hier).
3.) Ihre Kirchensteuerpflicht endet je nach
Bundesland in dem Monat, in dem Sie ausgetreten sind, oder erst im
darauf folgenden oder gar erst im übernächsten Monat. Die ein bis
zwei Monate werden Sie auch noch überstehen. Sie müssen keine Ersatzsteuer oder ähnliches zahlen,
ihr bisheriger Kirchensteuerabzug fällt ersatzlos weg.
Seit dem 1. Januar 2011 sind nicht mehr die Gemeinden (Bürgerämter),
sondern ausschließlich die Finanzämter zuständig für die Änderung
des Kirchensteuermerkmals auf der Lohnsteuerkarte. Und seit dem Jahr
2012 wird die (elektronische) Lohnsteuerkarte nach dem Kirchenaustritt
automatisch geändert. Sie müssen sich hier also nicht mehr darum
kümmern.
4.) Wenn Sie vielleicht nach einigen Tagen oder
Wochen einen Brief vom ehemaligen Pfarramt bekommen, keine Angst!
Sie haben nichts falsch gemacht. Mittlerweile hat der Staat die Kirche
über Ihren Austritt informiert. Und zwar landet das Schreiben der
kommunalen Behörde dann in dem Pfarramt, zu dessen Bezirk Ihr erster
Wohnsitz gehört.
In den Amtsstuben der Kirchen liegen
vielfach vorformulierte Briefe, in denen der Pfarrer sein Bedauern über
Ihren Schritt ausdrückt. Doch was auch immer man dort über Sie denkt - eins
ist gewiss: Wer verliert schon gern die Kuh, die er bisher gemolken hat!
Meistens bietet Ihnen der Pfarrer ein Gespräch an, das Sie höflich und
bestimmt ausschlagen können, wenn Sie nicht mit dem Pfarrer reden
wollen. Sie brauchen überhaupt nicht reagieren, wenn Sie nicht wollen,
es passiert Ihnen nichts! Sie haben keine Verpflichtungen mehr gegenüber
der Kirche und brauchen sich von niemandem ein schlechtes Gewissen oder
Ängste einreden zu lassen. Sie haben den Austritt geschafft.
Sollten Ihnen dennoch Zweifel kommen, können Sie sich
folgendes bewusst machen:

Jesus von Nazareth wollte keine mit dem Staat verfilzten Kirchen und
schon gar keine Kirchensteuer. Er wollte überhaupt keine Kirchen aus
Stein mit Pfarrern, Priestern, Kanzeln, Dogmen, Altären, Zeremonien usw.
Jesus war ein Mann des Volkes und ein freier Geist und er hat niemals
eine Religion gegründet.
Und der
Schritt aus der Kirche heraus kann für jeden ein Schritt in Richtung
dieser inneren Freiheit sein, die auch Jesus von Nazareth vorlebte. So haben es viele
Menschen schon erlebt.
Wenn Sie der Kirche den Rücken kehren, aber Gott
die Treue halten wollen, bedenken Sie: "Gott ja, Kirche nein, damit sind
Sie nicht allein!" Schon in der Bibel, in der Johannesoffenbarung
(18,3-4), heißt
es: "Ziehet aus von ihr, mein Volk!" Wörtlich kann man die
Bibelstelle auch übersetzen mit: "Tretet aus von ihr, mein Volk!" Gemeint ist der Auszug aus der
"Hure Babylon"; nach Auslegung vieler Bibelkenner ein Symbol für die
Machtkirche der Endzeit.
Sie können mit der eingesparten Kirchensteuer so
viel Gutes tun, wie Sie wollen - und zwar genau das, was Sie
für sinnvoll halten und nicht das, was die Kirche für sinnvoll hält.
Mit der Kirchensteuer haben Sie bislang vor allem die Kirchenbürokratie
am Leben erhalten oder auch zu den 30 Millionen Euro innerkirchlichen
Kosten für den Papstbesuch 2011 beigetragen. Jetzt können Sie freiwillig
dort etwas geben, wo Ihr Gewissen anspricht.
Sie brauchen weder einen kirchlichen
Hochzeitssegen für Ihre Ehe noch einen kirchlichen
Sterbesegen für Ihr Seelenheil. Die Lehre von der ewigen Verdammnis
stammt - wie so vieles in der Kirche - nicht von Jesus, sondern ist eine
Irreführung der Kirche, um Sie
einzuschüchtern. Damit ist es jetzt vorbei. Keine Sorge wegen der
Bestattung: Sie bekommen mittlerweile über jeden Bestatter eine
Begräbnisfeier ohne Kirche vermittelt.
Und auch für eine Ehezeremonie gibt es vielfältige ansprechende und
feierliche Angebote.
Und wenn Sie Ihre
Kinder nicht mehr taufen lassen, tun Sie diesen einen großen
Gefallen. Sie respektieren damit ihre Freiheit. Dann können diese später
selbst entscheiden, ob sie einer Kirche oder Religionsgemeinschaft
beitreten wollen oder nicht und was das dann für sie genau bedeutet.
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