Das Weisse Pferd - Urchristliche Zeitung für Gesellschaft, Religion, Politik und Wirtschaft

Ausgabe 13/99

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Kirchenaustritt: Wie geht das?

Wie tritt man aus?

Der Kirchenaustritt ist gar nicht so kompliziert. Lediglich einige lokale Einzel-Gepflogenheiten verunsichern manche Menschen. Doch selbst in einem solchen Fall ist die mögliche Hürde leicht zu überwinden, notfalls eben mit einem zweiten Anlauf. Oder man ruft zur Sicherheit vorher noch mal dort an.
Im Prinzip geht man einfach mit dem Personalausweis während der Bürozeiten zum Standesamt oder Amtsgericht
(je nach Bundesland; siehe 1) und tritt aus. Das persönliche Erscheinen ist jedoch in Deutschland erforderlich. Dies ist eine aus kirchlicher Sicht kluge Erschwernis, wenn z.B. bettlägerige oder schwer gehbehinderte Menschen austreten möchten. Schaffen es diese nicht mehr aus dem Haus, muss man für den Austritt einen Notar zu sich in die Wohnung kommen lassen. Dies kostet natürlich ein paar Euro mehr, doch auch so geht es, und man ist dann innerlich frei.

Zu den Einzelheiten:
1.) Sie gehen also mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht (in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen) oder zum Standesamt (im übrigen Deutschland). Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Erkundigen Sie sich einfach nach den Öffnungszeiten! Hin und wieder wurde man früher gebeten, die Meldebescheinigung des Wohnsitzes mit vorzulegen. Den aktuellen Wohnsitz findet der Standesbeamte aber heute normalerweise auf seinem PC, da das Einwohnermeldeamt in der Regel im selben Hause untergebracht ist.
Achtung
: Wenn Sie verheiratet, verwitwet oder geschieden sind, wird manchen Behörden auch nach Ihrem Stammbuch gefragt oder nach den betreffenden Dokumenten, z.B. der Heiratsurkunde, auf denen eine Konfessionszugehörigkeit vermerkt ist. Notwendig sind diese Eintragungen in den eigenen Stammbuch-Unterlagen jedoch nicht. Zur Sicherheit sollte man das Stammbuch, falls vorhanden, mitnehmen.
Exakte Informationen je nach Bundesland in Deutschland und auch für die Länder Österreich und Schweiz siehe bei
http://www.kirchenaustritt.de/

Kirchenaustritt leicht gemacht

Nichts wie ab in die Freiheit!

Taufschein, Konfirmationsurkunde oder dergleichen sind nicht nötig.
Denn: Der Austritt erfolgt beim Staat, nicht bei der Kirche - immer noch. Oft wird jedoch auch nach dem Taufschein gefragt, der dokumentiert, in welchem Pfarramt Sie in das Taufregister eingetragen worden sind. Oder Sie werden mündlich befragt, wo Sie getauft worden sind. Sie sollten hier in Ihrem eigenen Interesse diese Frage richtig beantworten, damit auch im kirchlichen Taufregister ein Eintrag über Ihren Kirchenaustritt gemacht werden kann. Die staatliche Behörde informiert darauf hin die kirchliche.

Schon als Jugendlicher mit 14 Jahren kann man in Deutschland selbstständig - ohne Zustimmung der Eltern - aus der Kirche austreten. Zwischen 12 und 14 bedarf es de Zustimmung des Kindes und der Eltern. Bis zum 12. Lebensjahr entscheiden die Eltern.

2.) In jeder Behörde gibt es Formulare für den Austritt. Der Beamte sagt Ihnen genau, was Sie ausfüllen müssen und liest Ihnen Ihre Angaben noch einmal vor - das gilt als Protokoll. Die Gründe für den Austritt will er nicht wissen. In Berlin und Brandenburg ist der Austritt gratis. In anderen Bundesländern zahlen Sie zwischen 5 € (zuletzt in Bremen) und 100 € Verwaltungsgebühr (in einigen Kommunen in Baden-Württemberg; 60 € z.B. in Neudenau im Landkreis Heilbronn; 100 € in Pforzheim) - nicht schön, aber wenig im Vergleich zu den Tausenden, die man einspart. In Bayern gibt´s "Rabatt": Eine Person zahlt 31 € (25 € für den Austritt, 6 € für die Bescheinigung), Ehepartner zusammen zahlen bei gleicher Konfession aber nicht den doppelten Beitrag, sondern "nur" 41 €. Außerdem können alle Kinder ohne Zusatzkosten gleich mit austreten.

Lassen Sie sich auf jeden Fall den Kirchenaustritt auf einer Bescheinigung bestätigen, was nicht automatisch gemacht wird. Dies kostet vielleicht noch ein paar Euro extra. Doch die Kirche hat in der jüngeren Vergangenheit vor allem in Ostdeutschland in Spürhundmanier Taufregister durchforstet und Bürger auch nachträglich zur Kirchensteuerzahlung heran gezogen, deren Namen in irgendeinem Taufregister gefunden wurden.

Können Sie für diesen Fall den Austritt dann nicht nachweisen, kann es Ihnen passieren, dass Sie eventuell sogar rückwirkend zur Kirchensteuerzahlung aufgefordert werden. Auch in Westdeutschland ist Ihr Austritt nicht auf Dauer gespeichert, da die Daten meist nach zehn Jahren gelöscht werden. Der Nachweis kann auch dann nötig werden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen. Wenn Sie z.B. nach Berlin oder Brandenburg ziehen und keine Austrittsbescheinigung vorlegen können, werden Sie dort unter Umständen wieder zur Kirchensteuerzahlung verpflichtet. Einem Neubürger in Berlin ist dies z.B. passiert, bei dem die Kirche einen Taufregistereintrag aufgepürt hatte und dessen Austrittsunterlagen bei der Behörde längst geschreddert worden waren (mehr zu diesem Skandal siehe hier).

3.) Ihre Kirchensteuerpflicht endet je nach Bundesland in dem Monat, in dem Sie ausgetreten sind, oder erst im darauf folgenden oder gar erst im übernächsten Monat. Die ein bis zwei Monate werden Sie auch noch überstehen. Sie müssen keine Ersatzsteuer oder ähnliches zahlen, ihr bisheriger Kirchensteuerabzug fällt ersatzlos weg.
Seit dem 1. Januar 2011 sind nicht mehr die Gemeinden (Bürgerämter), sondern ausschließlich die Finanzämter zuständig für die Änderung des Kirchensteuermerkmals auf der Lohnsteuerkarte. Und seit dem Jahr 2012 wird die (elektronische) Lohnsteuerkarte nach dem Kirchenaustritt automatisch geändert. Sie müssen sich hier also nicht mehr darum kümmern.

4.) Wenn Sie vielleicht nach einigen Tagen oder Wochen einen Brief vom ehemaligen Pfarramt bekommen, keine Angst! Sie haben nichts falsch gemacht. Mittlerweile hat der Staat die Kirche über Ihren Austritt informiert. Und zwar landet das Schreiben der kommunalen Behörde dann in dem Pfarramt, zu dessen Bezirk Ihr erster Wohnsitz gehört.
In den Amtsstuben der Kirchen liegen vielfach vorformulierte Briefe, in denen der Pfarrer sein Bedauern über Ihren Schritt ausdrückt. Doch was auch immer man dort über Sie denkt - eins ist gewiss: Wer verliert schon gern die Kuh, die er bisher gemolken hat! Meistens bietet Ihnen der Pfarrer ein Gespräch an, das Sie höflich und bestimmt ausschlagen können, wenn Sie nicht mit dem Pfarrer reden wollen. Sie brauchen überhaupt nicht reagieren, wenn Sie nicht wollen, es passiert Ihnen nichts! Sie haben keine Verpflichtungen mehr gegenüber der Kirche und brauchen sich von niemandem ein schlechtes Gewissen oder Ängste einreden zu lassen. Sie haben den Austritt geschafft.

Sollten Ihnen dennoch Zweifel kommen, können Sie sich folgendes bewusst machen:

Jesus von Nazareth wollte keine mit dem Staat verfilzten Kirchen und schon gar keine Kirchensteuer. Er wollte überhaupt keine Kirchen aus Stein mit Pfarrern, Priestern, Kanzeln, Dogmen, Altären, Zeremonien usw. Jesus war ein Mann des Volkes und ein freier Geist und er hat niemals eine Religion gegründet.

Und der Schritt aus der Kirche heraus kann für jeden ein Schritt in Richtung dieser inneren Freiheit sein, die auch Jesus von Nazareth vorlebte. So haben es viele Menschen schon erlebt.

Wenn Sie der Kirche den Rücken kehren, aber Gott die Treue halten wollen, bedenken Sie: "Gott ja, Kirche nein, damit sind Sie nicht allein!" Schon in der Bibel, in der Johannesoffenbarung (18,3-4), heißt es: "Ziehet aus von ihr, mein Volk!" Wörtlich kann man die Bibelstelle auch übersetzen mit: "Tretet aus von ihr, mein Volk!" Gemeint ist der Auszug aus der "Hure Babylon"; nach Auslegung vieler Bibelkenner ein Symbol für die Machtkirche der Endzeit.

Sie können mit der eingesparten Kirchensteuer so viel Gutes tun, wie Sie wollen - und zwar genau das, was Sie für sinnvoll halten und nicht das, was die Kirche für sinnvoll hält.
Mit der Kirchensteuer haben Sie bislang vor allem die Kirchenbürokratie am Leben erhalten oder auch zu den 30 Millionen Euro innerkirchlichen Kosten für den Papstbesuch 2011 beigetragen. Jetzt können Sie freiwillig dort etwas geben, wo Ihr Gewissen anspricht.

Sie brauchen weder einen kirchlichen Hochzeitssegen für Ihre Ehe noch einen kirchlichen Sterbesegen für Ihr Seelenheil. Die Lehre von der ewigen Verdammnis stammt - wie so vieles in der Kirche - nicht von Jesus, sondern ist eine Irreführung der Kirche, um Sie einzuschüchtern. Damit ist es jetzt vorbei. Keine Sorge wegen der Bestattung: Sie bekommen mittlerweile über jeden Bestatter eine Begräbnisfeier ohne Kirche vermittelt.
Und auch für eine Ehezeremonie gibt es vielfältige ansprechende und feierliche Angebote.

Und wenn Sie Ihre Kinder nicht mehr taufen lassen, tun Sie diesen einen großen Gefallen. Sie respektieren damit ihre Freiheit. Dann können diese später selbst entscheiden, ob sie einer Kirche oder Religionsgemeinschaft beitreten wollen oder nicht und was das dann für sie genau bedeutet.

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Lesen Sie dazu auch die Online-Broschüre der Freien Christen, Nr. 1: Es braucht keine Kirche aus Stein. Darum treten Sie aus, Sie sind nicht allein.

Oder kirchenkritische Bücher beim Verlag Das Weisse Pferd oder beim Verlag Das Wort:
http://www.das-wort.com/deutsch/zeitkritisches/index.php

Werden Ihre Fragen hier noch nicht beantwortet, können Sie versuchen, ob Sie einen ehemaligen evangelischen Pfarrer telefonisch erreichen unter: 09394 / 994 220.

Kirchenaustritt in Österreich und der Schweiz

In Österreich gehen Sie zum Magistrat der Stadt oder zur Bezirkshauptmannschaft der Gemeinde. Dort gibt es bei den Bezirksämtern eine amtliche Kirchenaustrittsstelle. Für alle Fälle sollten Sie Geburtsurkunde, Meldezettel Ihres Wohnsitzes, Taufschein (normalerweise jedoch nicht nötig) und - wenn vorhanden - Heiratsurkunde mitbringen, die Bestimmungen sind je nach Amt etwas verschieden. Der Austritt kostete in Salzburg z.B. vor der Währungsumstellung 335 Schilling Gebühr, meist ist er aber kostenlos. In Österreich ist der Austritt auch schriftlich (per Einschreiben) möglich. Er ist sofort wirksam. Die staatlichen Behörden informieren die kirchlichen, und die Kirchenbeitragspflicht erlischt im folgenden Monat.

In der Schweiz genügt ein formloses Schreiben mit ihren Personendaten an das für Sie bisher zuständige Pfarramt. In der Regel wird Ihr Schreiben ohne weitere Nachfrage bestätigt und an die staatlichen Behörden weitergeleitet, die bisher die Kirchensteuer einzogen. Falls der Pfarrer sich meldet und um ein Gespräch bittet (kommt v.a. in ländlichen Regionen vor), können Sie dankend ablehnen. In bestimmten Orten ist es auch möglich, das Austrittsschreiben bzw. die Austrittserklärung an die politische Gemeinde zu richten. Am besten, Sie informieren sich nach den genauen Regelungen vor Ort.

 

Die Taufregister:
Kirchlicher Besitzanspruch auf Ihre Seele

Wer den Kirchenaustritt erfolgreich geschafft hat, kann noch einen weiteren Schritt tun. Sie können die Kirchengemeinde, in der Sie einst getauft worden sind, auffordern, Sie aus dem Taufregister zu streichen. Bislang wird dort in einer Randnotiz lediglich Ihr Austritt vermerkt, wenn Sie bei diesem Anlass das Pfarramt angegeben haben, bei dem Sie einst getauft worden waren.

Bei der Streichung stellt sich die Kirche bis jetzt stur und behauptet, die einst von ihr durchgeführte Taufe sei nicht rückgängig zu machen (!), weswegen eine Streichung auch nicht vorgenommen werde.

Und die römisch-katholische Kirche erdreistet sich sogar, auch den ehemaligen Katholiken trotz Kirchenaustritts weiter als "Katholiken" zu betrachten. Die Begründung dafür ist hanebüchen: Angeblich hätte "Gott" selbst damals bei der Taufe dem Menschen das Tauf-"Siegel" unlöschbar eingebrannt. Doch das ist Humbug, und es ist zudem unmoralisch und sittenwidrig, "Gott" und den einst Getauften in dieser Weise für alle Zeiten und Ewigkeiten kirchlich vereinnahmen zu wollen.

Die evangelische Kirche formuliert diesen fortdauernden Besitzanspruch der Kirche auf den Menschen zwar nicht so drastisch, doch im Ergebnis läuft es auch dort auf das gleiche hinaus. Auch dort habe angeblich "Gott" im evangelischen Sinne unwiderruflich an dem Getauften seine "Gnade" erwiesen, und auch hier gibt es angeblich niemals mehr ein Entkommen.

Man stelle sich vor, eine von den Kirche als "Sekte" bekämpfte religiöse Minderheit würde Ähnliches praktizieren! Die Empörung der Kirche wäre riesengroß, und dieser Gemeinschaft würde vermutlich sogar das Verbot drohen. Nur in der eigenen Vereinigung wird dies als "normal" betrachtet. Und da katholische und evangelische Kirche ihre Taufen auch gegenseitig anerkennen, wird also auch die evangelische Handlung von beiden Groß-Institutionen als eine Art "unauslöschbares Siegel" betrachtet.

Wie unseriös diese Lehre ist, ergibt sich auch daraus, dass der Eintritt in die jeweilige Kirche durch Taufe in der Regel sogar ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgt war, als dieser noch ein Säugling war.

Man könnte sich bei den Kirchenvertretern deshalb über den fortdauernden Eintrag im Taufregister beschweren bzw. darauf bestehen, dass zumindest ein Vermerk über den Löschungsantrag in das Register eingetragen wird. Sie könnten mit Nachdruck darlegen, dass Sie die Taufe und die damit verbundenen kirchlichen Verwicklungen rückgängig machen möchten und sich nicht ewig kirchlich vereinnahmen lassen werden. Und Sie könnten darauf hinweisen, dass Sie in keinster Weise mit der Kirchenlehre übereinstimmen, wie sie z.B. von Bischof Thomas Tobin aus den USA im Oktober 2010 formuliert wurde:
"
Ehemalige Katholiken … gibt es nicht. Wenn Sie katholisch getauft sind, dann sind Sie ein Leben lang katholisch, sogar wenn Sie dies widerrufen haben oder in eine andere Kirche eingetreten sind. Die Taufe hat in Ihre Seele sozusagen katholische DNA eingegossen – die Taufe definiert, wer und was Sie sind" (zit. nach http://www.kath.net/detail.php?id=29343).

Nur eine Eintragung des Kirchenaustritts im Taufregister (der normalerweise erfolgt, wenn Sie beim Austritt das Pfarramt benennen, in dem Sie einst getauft worden waren) erscheint uns angesichts des fortdauernden kirchlichen Besitzanspruches also ungenügend.
Man sollte sich deshalb auch nicht gleich mit der ersten freundlichen kirchlichen Absage abspeisen lassen, dass eine Streichung angeblich nicht möglich sei, weil es sich ja um eine "Beurkundung" handle oder dergleichen. Denn steter Tropfen durch viele Menschen löscht auch hier irgendwann das "Siegel" bzw. die kirchliche Fessel.
Von Ihrer Seite könnten Sie schon jetzt die kirchlichen Lehren als für Sie null und nichtig betrachten.

Mehr Kritisches zur Taufe siehe bei:
http://www.theologe.de/taufe_katholisch_evangelisch.htm


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Weitere Literatur - Online-Zeitschrift Der Theologe:
Ausgabe Nr. 24: Die Kirche und die Hölle auf Erden
Ausgabe Nr. 24 a: Sexuelle Verbrechen und Vergehen in der Kirche
Ausgabe Nr. 24 b: Nichtsexuelle Verbrechen und Vergehen in der Kirche
Ausgabe Nr. 43: Schwarzbuch Katholische Kirche
Ausgabe Nr. 44: Schwarzbuch Evangelische Kirche

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Und:
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