Das Weisse Pferd - Urchristliche Zeitung für Gesellschaft, Religion, Politik und Wirtschaft

Ausgabe 24/99

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CSU soll sich nicht mehr "christlich" nennen

Der unsichtbare Kläger

Es waren nur wenige Zuhörer im Saal, als am 7. Dezember 1999 vor dem Landgericht Würzburg eine Gerichtsverhandlung begann, die ihresgleichen sucht: Ein ehemaliger evangelischer Pfarrer, ein ehemaliger katholischer Priester und ein ehemaliger katholischer Religionslehrer traten als Kläger auf, um der CSU gerichtlich untersagen zu lassen, in ihrem Parteinamen das Beiwort "christlich" zu benutzen.

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Wenn sich die CSU z. B. "Constantinisch Soziale Union" (abgeleitet von Kaiser Konstantin) nennen würde, müsste sie nicht einmal ihre Buchstaben ändern

Im Zuhörerraum wurde es plötzlich ganz still, als der Gerichtsvorsitzende die Begründung der brisanten Klage bekannt gab: Wenn eine politische Partei sich christlich nenne, aber zugleich Kriegseinsätze befürworte, missbrauche sie den Namen Jesu Christi, der bekanntlich Gewaltlosigkeit gelehrt habe. Dieser "Etikettenschwindel" der CSU, die im Bundestag dem Bombenkrieg auf Jugoslawien zugestimmt habe, verletze das Persönlichkeitsrecht des Jesus von Nazareth. Dessen Persönlichkeitsschutz werde hier eingeklagt, und zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die es nahen Verwandten eines Verstorbenen gestattet, dessen Lebensbild auch "postmortal" vor Entstellung zu schützen. Dabei müsse es sich nicht unbedingt um Blutsverwandte handeln, so argumentierten die Kläger; jedenfalls nicht bei Jesus von Nazareth, der vor allem auf die geistige Verwandtschaft abstellte und diejenigen als seine Brüder und Schwestern bezeichnete, die den Willen Gottes erfüllen und ihm nachfolgen. Darauf beriefen sich die Kläger: Sie hätten sich Jesus Christus zum Vorbild ihres Lebens gemacht und seien bestrebt, seine Bergpredigt im Alltag umzusetzen. Deshalb seien sie befugt, sich gegen den Missbrauch des Namens ihres Vorbilds zur Wehr zu setzen.

Der Anwalt der Kläger räumte ein, dass es sich um einen ungewöhnlichen Prozess handele, der jedoch längst überfällig sei, vor allem in einem Land, in dessen Gerichtssälen Kruzifixe hingen. Die Kläger, so führte er aus, empfänden es als Verhöhnung des Gekreuzigten, wenn sich eine Partei wie die CSU christlich nennen dürfe. Das Gericht hörte aufmerksam zu und trat in eine interessante Diskussion mit den Prozessparteien ein. Der Vertreter der CSU bezweifelte, ob der hohe Anspruch der Bergpredigt erfüllbar sei und ob man überhaupt feststellen könne, wann etwas unchristlich sei. Dem widersprachen die klagenden Theologen: Jesus Christus hätte sicherlich keine Tornados und Cruise Missiles nach Jugoslawien geschickt!

Heiterkeit kam auf, als die CSU ihre Befürwortung des Kosovo-Kriegs mit Hilfe kirchlicher Stellungnahmen rechtfertigen wollte: "Wie bei Kaiser Constantin", konterte der Anwalt der Kläger; "die Kirche sagt dem Staat, was Rechtens ist; wenn sich die CSU Constantinisch Soziale Union nennen würde, müsste sie nicht einmal ihre Buchstaben ändern, und dem Anliegen der Kläger wäre Rechnung getragen".

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Hochtheologisch wurde der Disput, als einer der Richter einwarf: Er sei Christ und für ihn lebe Christus auch heute, weshalb es ihn etwas geschmerzt habe, dass in der Klagebegründung immer vom verstorbenen Jesus von Nazareth die Rede sei. Im übrigen: Der lebende Christus könne doch alles; könnte er nicht auch selbst klagen, wenn er wollte, so fragte der Richter. Die Kläger reagierten prompt: Natürlich lebe Christus und sein Geist sei vermutlich hier anwesend. "Wir können ihn nur nicht sehen, weil wir in unsere Körperlichkeit einbetoniert sind", bemerkte der Anwalt der Kläger. Auf das Persönlichkeitsbild, das kirchliche Theologie von dem lebenden Christus zeichnet, wollten sie sich freilich nicht verlassen - deshalb der Rückgriff auf die Lehren des verstorbenen Nazareners. Das schien dem Gericht einzuleuchten.

Ein solches "Rechtsgespräch" war im Würzburger Gerichtsgebäude wohl noch nie geführt worden. Die Richter machten am Ende der Verhandlung kein Hehl daraus, dass sie es interessant fanden. Im Januar wird die Entscheidung verkündet.

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